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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21 B (https://dejure.org/2021,21603)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.06.2021 - L 7 AS 361/21 B (https://dejure.org/2021,21603)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - L 7 AS 361/21 B (https://dejure.org/2021,21603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits über den Leistungsanspruch von Grundsicherungsempfängern nach dem SGB II zum Erwerb von FFP2-Masken und zu einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs sowie deren Fortschreibung bis zum Jahr 2014 mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Zur Zulässigkeit dieses Vorgehens hat das BVerfG ausgeführt (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 137): "Eine Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen, aus denen sich der regelbedarfsrelevante Verbrauch zusammensetzt, ist mit dem Grundgesetz ebenso vereinbar wie die Orientierung an einem gemischten Index, der neben der Preisentwicklung auch die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt.

    Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass dem BVerfG bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie evtl. einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/11, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, Rn 55) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat.

    Anhaltspunkte dafür, dass trotz der Neufestsetzung des Regelbedarfs 2017 einschließlich der Fortschreibung gemäß § 7 RBEG und der weiteren Fortschreibung gemäß § 28a Abs. 2 SGB XII eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 144), sind für das Jahr 2019 nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs sowie deren Fortschreibung bis zum Jahr 2014 mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).

    Zur Zulässigkeit dieses Vorgehens hat das BVerfG ausgeführt (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 137): "Eine Hochrechnung anhand der Preisentwicklung in den Ausgabepositionen, aus denen sich der regelbedarfsrelevante Verbrauch zusammensetzt, ist mit dem Grundgesetz ebenso vereinbar wie die Orientierung an einem gemischten Index, der neben der Preisentwicklung auch die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt.

    Anhaltspunkte dafür, dass trotz der Neufestsetzung des Regelbedarfs 2017 einschließlich der Fortschreibung gemäß § 7 RBEG und der weiteren Fortschreibung gemäß § 28a Abs. 2 SGB XII eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen (BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 Rn. 144), sind für das Jahr 2019 nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 -1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B und vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 13 AS 207/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf wegen dezentraler

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Soweit die Kläger darauf verweisen, ihnen sei unter Berücksichtigung des Urteils des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22.05.2019 - L 13 AS 207/18 ZVW - ein Mehrbedarf iHv 23, 59 % ihres monatlichen Stromabschlags von 57 EUR (13,45 EUR) zu bewilligen, ist darauf hinzuweisen, dass der vom Beklagten bewilligte Betrag von 29, 63 EUR im Januar 2019 bzw. 29, 96 EUR im Februar 2019 diesen Wert weit übersteigt.
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 -1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B und vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B).
  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass dem BVerfG bekannt war, dass gerade die Kosten für Haushaltsenergie evtl. einer besonderen Preissteigerung unterliegen (vgl. BVerfG Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/11, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, Rn 55) und es dennoch die pauschale Fortschreibung der Regelbedarfe für verfassungsrechtlich zulässig gehalten hat.
  • BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 83/12

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 -1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B und vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 -1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B und vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - L 7 AS 59/18
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Die Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen lag hier darin, dass mit dem Zufluss von Wohngeld und Kinderzuschlag keine Hilfebedürftigkeit mehr gegeben war, sodass auch die in § 41a Abs. 1 Satz 1 SGB II geregelten Voraussetzungen für eine vorläufige Entscheidung (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 04.06.2020 - L 7 AS 59/18) nicht mehr gegeben waren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 -1 BvR 2096/13, vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B und vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit

  • LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - L 7 AS 193/18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 7 AS 550/19

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

  • BSG, 30.04.2019 - B 8 SO 23/19 B

    Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2021 - L 7 AS 1777/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - L 7 AS 164/20
  • BSG, 07.04.2020 - B 8 SO 8/20 B
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