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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12 KL   

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https://dejure.org/2014,10719
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12 KL (https://dejure.org/2014,10719)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2014 - L 11 KR 399/12 KL (https://dejure.org/2014,10719)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - L 11 KR 399/12 KL (https://dejure.org/2014,10719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 503
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82

    Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen - Aufwendung von finanziellen Mitteln

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12
    Der Verwaltungsrat der Klägerin vertrat dazu die Auffassung, das von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 -, nach dem u.a. Versicherungsträger unter Berücksichtigung der Verhältnisse des übrigen öffentlichen Dienstes keine Zuschüsse zur Förderung der Betriebsgemeinschaft gewähren dürfen, sei nicht mehr einschlägig (Schreiben vom 14.10.2011).

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 - ausdrücklich festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen keine finanziellen Mittel zur Förderung der Betriebsgemeinschaft aufwenden dürften.

    Nur wenn ohne diese Sonderleistung der Versicherungsträger etwa keine sachgerechten geeigneten Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen könnte, um seine Verwaltung ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten, wäre der Zuschuss am Maß des Notwendigen orientiert (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 - m.w.N. zu einem Zuschuss der Krankenkasse i.H.v. 20, 00 DM für einen Betriebsausflug).

    Eine derartige Sicht würde dazu nämlich führen, dass leistungsstarke Verwaltungsträger, also solche mit großem Haushaltsvolumen, einen anderen Wirtschaftlichkeitsrahmen zu beachten hätten als kleine Träger (BSG, Urteil vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 -).

  • BSG, 24.04.2002 - B 7 A 1/01 R

    Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger - Aufsicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12
    Das BSG habe ausdrücklich betont, dass Verstöße gegen die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Einzelfall beanstandet und durch entsprechende aufsichtsrechtliche Verpflichtungsanordnungen untersagt werden könnten (Urteil vom 24.04.2002 - B 7 A 1/01 R -).

    Dies habe bereits das BSG in seinem Urteil vom 24.04.2002 - B 7 A 1/01 R - zu Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung ausgeführt.

    Es geht vorliegend nämlich nicht um die Frage, ob diese Leitlinien für die Klägerin bindend sind, oder darum, dass ihr ggf. aufgegeben wird, die Leitlinien ähnlich wie in dem von der Klägerin angeführten Fall von Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (BSG, Urteil vom 24.04.2002 - B 7 A 1/01 R -) anzuwenden.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12
    Bewegt sich das Handeln oder Unterlassen des Versicherungsträgers dagegen im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren, sind förmlichen Aufsichtsmaßnahmen, die dieses beanstanden, rechtswidrig (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R - Engelhard in jurisPK-SGB IV, a.a.O., Rdn. 17 ff, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12
    Der Beklagten ist ebenfalls in Feststellung zuzustimmen, der Vorstand der Klägerin habe (zumindest) grob fahrlässig gehandelt, nämlich die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht das beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten hätte müssen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.1953 - IV ZR 170/52 -).
  • BSG, 11.08.1992 - 1 RR 7/91

    Träger der Arbeitrentenversicherung - Haftpflichtversicherungsverträge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12
    Es bestehe ein Vorrecht des Versicherungsträgers zur konkretisierenden Anwendung dieser Haushaltsgrundsätze, ihm müsse ein "gehöriger Bewertungsspielraum" bleiben; lediglich eindeutige Grenzüberschreitungen dürften von der Aufsichtsbehörde als rechtswidrig beanstandet werden (BSG, Urteile vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89 - und vom 11.08.1992 - 1 RR 7/91 -).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12
    Es bestehe ein Vorrecht des Versicherungsträgers zur konkretisierenden Anwendung dieser Haushaltsgrundsätze, ihm müsse ein "gehöriger Bewertungsspielraum" bleiben; lediglich eindeutige Grenzüberschreitungen dürften von der Aufsichtsbehörde als rechtswidrig beanstandet werden (BSG, Urteile vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89 - und vom 11.08.1992 - 1 RR 7/91 -).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 27 U 36/15

    Ex-Vorstand zu ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

    Der Verwaltungsrat vertritt die Klägerin gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern nach § 197 Abs. 1 Nr. 4 SGB V. Dies gilt auch bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen (LSG NRW NZS 2014, 503 ff, Rn.66; Schneider-Danwitz in jurisPK-SGB V, 2. Auflage, § 197, Rn.19; Schmidt/Schantz NZS 2014 5 ff, 11).

    Ihm obliegt sogar die Pflicht, den von ihm nach § 197 Abs. 1 Nr. 4 SGB V zu überwachenden Vorstand in Regress zu nehmen (LSG NRW NZS 2014, 503 ff, Rn.66).

    Dies erfasst ausdrücklich auch Schadensersatzanspruche gegen den Vorstand (vgl. LSG NRW, NZS 2014, 503 ff, Rn.66).

    a) Ein Vorstand ist der Krankenkasse durch Dienstvertrag verbunden und haftet dieser, sofern er eine Pflicht aus dem Dienstvertrag verletzt, für den dadurch entstandenen Schaden (LSG NRW NZS 2014, 503 ff, Rn.67).

    Das Landessozialgericht NRW hat in seinem Urteil vom 29.11.2014 (abgedruckt in NZS 2014, 503 ff, Rn.68 f.) die an den hauptamtlichen Vorstand zu stellenden Anforderungen eingehend dargelegt.

    (ddd) Die Haftungsprivilegierung der Selbstverwaltungsorgane nach § 42 Abs. 2 SGB IV ist auf den Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht anwendbar, da der Vorstand nach § 31 Abs. 3a S.1 SGB IV kein Selbstverwaltungsorgan ist (Schüller NZS 2006, 192 ff, 195; Schmidt/Schantz NZS 2014, 5 ff, 6; BSG Breithaupt 2010, 12 ff, Rn.20; LSG NRW NZS 2014, 503 ff, Rn.67; Schneider-Danwitz in juris PK-SGB IV, 2. Auflage, § 35a, Rn.73; Seegmüller NZS 1996, 408 ff, 409).

    Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Vorstand die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, indem er einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht das beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (LSG NRW NZS 2014, 503 ff, Rn.74 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
    Ein Einschätzungsspielraum steht der Aufsichtsbehörde hierbei nicht zu (BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 A 1/03 R, BSGE 94, 221, 229 = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2014 - L 11 KR 399/12 KL, juris Rn. 64; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2014 - L 4 KR 2163/13 KL, juris Rn. 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2014 - L 11 KA 29/13 KL, juris Rn. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2019 - L 4 KR 169/18
    Ein Einschätzungsspielraum steht der Aufsichtsbehörde hierbei nicht zu (BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 A 1/03 R, BSGE 94, 221, 229 = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2014 - L 11 KR 399/12 KL, juris Rn. 64; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2014 - L 4 KR 2163/13 KL, juris Rn. 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2014 - L 11 KA 29/13 KL, juris Rn. 31).
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