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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99   

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https://dejure.org/2000,15383
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99 (https://dejure.org/2000,15383)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99 (https://dejure.org/2000,15383)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - L 4 RJ 180/99 (https://dejure.org/2000,15383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Berufung; Fehlende eigenhändig unterschriebene Berufungsschrift; Versäumung der Berufungsfrist; Wirksamkeit einer nachträglichen Genehmigung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung fremden Verschuldens; Berücksichtigung des Gesichtspunkts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 93, 99, Beschluss vom 20.06.1995, 1 BvR 166/93) hat ebenfalls die Pflicht des unzuständigen Gerichts zur Weiterleitung von fristgebundenen Schriftsätzen für das Rechtsmittelverfahren bejaht, allerdings nur mit der Maßgabe, dass das nunmehr unzuständige Gericht vorher selbst mit dem Verfahren befaßt war, und nur für die Zivilgerichtsbarkeit, deren Urteile - im Gegensatz zu denen der Sozialgerichtsbarkeit - nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden müssen.
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99
    Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 07.06.1988 (IX ZR 144/87, BGHZ 104, 355 ff) besteht im Schadensersatzrecht Einigkeit darüber, daß es sich bei der sogenannten überholenden oder hypothetischen Kausalität tatsächlich nicht um ein Problem der Kausalität, sondern um eine Frage der Schadenszurechnung handelt (s.a. Grunsky in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1994, Vor § 249 Rn. 78 ff; Staudinger-Medicus, Kommentar zum BGB mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 12. Aufl. 1983, § 249 Rn. 98 ff; Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 59. Aufl. 2000, Vorbem v § 249 Rn. 96).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99
    Eine solche überholende Kausalität, die dann das Anwaltsverschulden als nicht mehr oder zumindest nicht mehr allein als für die Fristversäumung ursächlich erscheinen lassen könnte, wird in Rechtsprechung (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1974, GS 2/73, SozR 1500 § 67 Nr. 1 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 14.08.1998, 16 K 559/94) und Schrifttum (vgl. Meyer-Ladewig aaO § 67 Rn.: "in Ausnahmefällen") unter dem Gesichtspunkt erörtert, dass das Parteilverschulden bei normalem Lauf der Dinge durch von anderer Seite zu erwartendes pflichtgemäßes Handeln ausgeschaltet worden wäre.
  • BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 120/77

    Berufungsschrift - Schriftform - Beglaubigungsvermerk - Dienstsiegel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99
    Wie von der Klägerin nicht in Abrede gestellt wird, ist - s. § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - eine persönliche und handschriftliche Unterschriftsleistung des Berufungsführers bzw. seiner Bevollmächtigten (so ausdrücklich Behn in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbakreit, Bd. 3, 4. Aufl. Stand 3/96, § 151 SGG Rn. 85) unabdingbar erforderlich (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der Obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 30.04.1979, SozR 1500 § 164 Nr. 14; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 20.12.1979, SozR 1500 § 151 Nr. 8; Meyer-Ladewig aaO Rn. 4; Behn aaO Rn. 83 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; s.a. Senatsurteil vom 20.09.1999, L 4 RJ 133/99).
  • FG Düsseldorf, 14.08.1998 - 16 K 559/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines verspätet eingegangenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99
    Eine solche überholende Kausalität, die dann das Anwaltsverschulden als nicht mehr oder zumindest nicht mehr allein als für die Fristversäumung ursächlich erscheinen lassen könnte, wird in Rechtsprechung (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1974, GS 2/73, SozR 1500 § 67 Nr. 1 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 14.08.1998, 16 K 559/94) und Schrifttum (vgl. Meyer-Ladewig aaO § 67 Rn.: "in Ausnahmefällen") unter dem Gesichtspunkt erörtert, dass das Parteilverschulden bei normalem Lauf der Dinge durch von anderer Seite zu erwartendes pflichtgemäßes Handeln ausgeschaltet worden wäre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - L 3 RJ 70/03

    Rentenversicherung

    Seit der Entscheidung des BGH (Urteil vom 07.06.1988 - IX 2 R 144/87, BGH 104/355 ff.) besteht im Schadensersatzrecht Einigkeit darüber, dass es sich bei der hypothetischen Kausalität eigentlich um ein Problem der Schadenszurechnung handelt, das sich als Wertungsfrage stellt (Grunsky im Münchener Kommentar zum BGB, 3 Aufl. 1994, vor § 249 Rndr. 78 ff. Oetker, im Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. Rdrn. 201 ff. zu § 249); zur Übertragbarkeit auf das Sozialrecht: LSG NRW Urteil vom 09.05.2000, - L 4 RJ 180/99 - m.w.N.).
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