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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97   

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https://dejure.org/1997,6113
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97 (https://dejure.org/1997,6113)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97 (https://dejure.org/1997,6113)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Dezember 1997 - L 2 SKn 16/97 (https://dejure.org/1997,6113)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    Unter Berücksichtigung der subjektiven Verhältnisse der Antragsstellerin und ihres individuellen Bedarfs - auf diese Gesichtspunkte kommt es für die Beurteilung der Hilfsmitteleigenschaft wesentlich an (BSGE 51, 268, 270; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16) - ist der Bettlifter erforderlich i.S. des § 33 SGB V zur möglichst umfangreichen Aufrechterhaltung ihrer Lebensbetätigung.

    Diesen Risikoschutz hat die Versicherte durch die Zahlung von Beiträgen erworben (Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 6 SGB V Rdnr. 61 f.; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    Dies wurde u.a. damit begründet, daß diese Regelung zunehmend als Diskriminierung von Pflegebedürftigen angesehen werde (BT-Drucks 11/2237, S. 165).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    Dieser Grundsatz der Subsidiarität kommt auch in der Gesetzesbegründung zum Pflegeversicherungsgesetz zum Ausdruck, nach deren Inhalt die Hilfsmittelversorgung nur dann von den Pflegekassen übernommen werden soll, soweit diese nicht bereits als Leistungen bei Krankheit oder Behinderung von den Krankenkassen oder anderen Leistungserbringern zu gewähren sind (BT-Drs. 12/5262 zu § 36 SGB XI, S. 113).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    Die Fähigkeit, das Gerät selbständig und ohne Hilfe anderer Personen benutzen zu können, ist kein Abgrenzungskriterium für die positive oder negative Entscheidung über ein Hilfsmittel (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 20; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87

    Hilfsmittelgewährung - Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    Unter Beachtung des verfassungsrechtlich relevanten Gesichtspunktes, daß in Einrichtungen lebende Rentner durch diese Vorschrift ihren auf Beiträgen beruhenden und laufend aufrechterhaltenen umfassenden Krankenversicherungsschutz verlieren könnten, hatte das BSG diese Vorschrift bereits einschränkend dahin interpretiert, daß nur diejenigen Krankenbehandlungsleistungen von der Ruhensvorschrift erfaßt seien, die tatsächlich im Pflegesatz enthalten waren (BSGE 21, 244 ff; BSG, Urteil vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 -).
  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    In seiner mittelbaren Funktion dient der Bettlifter daher im Zusammenwirken mit dem Rollstuhl (s.a. BSG SozR 3- 2500 § 33 Nr. 3: schwenkbarer Autositz) dazu, der Antragstellerin bei der ihr möglichen selbständigen Benutzung des Elektrorollstuhles den Besuch des Aufenthaltsraumes sowie anderer Räumlichkeiten des Seniorenzentrums und die regelmäßige Teilnahme an den im Gutachten von Frau E. beschriebenen diversen Aktivitäten (Altennachmittage im Behindertenzentrum und beim DRK, MS - Verband) zu ermöglichen.
  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79

    Krankenlifter zum Tragen, Heben und Transpotieren von Schwerstkörperbehinderten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    Unter Berücksichtigung der subjektiven Verhältnisse der Antragsstellerin und ihres individuellen Bedarfs - auf diese Gesichtspunkte kommt es für die Beurteilung der Hilfsmitteleigenschaft wesentlich an (BSGE 51, 268, 270; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16) - ist der Bettlifter erforderlich i.S. des § 33 SGB V zur möglichst umfangreichen Aufrechterhaltung ihrer Lebensbetätigung.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1991 - 9 S 42/90

    Rücktritt von Pharmazeutischer Prüfung; unverzügliche Mitteilung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97
    In welchem Umfang die Erfolgsaussichten einer Klage im Hauptsacheverfahren mit zu berücksichtigen sind, kann nicht generell und einheitlich beantwortet werden; entscheidend sind vielmehr die Verhältnisse des Einzelfalles, wobei insbesondere das streitbefangene Rechtsverhältnis und die Intensität der jeweils drohenden Nachteile zu beachten sind (LSG NRW, Beschluss vom 30.08.1990 - L 9 S 42/90).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1999 - L 16 B 68/98

    Krankenversicherung

    Anm. v. Kakeldey; v. 10.12.1997 L 16 SKr 42/97; 26.2.1998 L 16 SKr 15/98; 7.9.98 L 16 B 24/98 P - vgl. auch Krasney/Udsching, "Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens", IV Rdn 119 ff mwN; der 2. Senat des LSG NW läßt die Frage der Zulässigkeit des Verweises auf die Sozialhilfe in seinem Beschluss vom 29.12.1997 L 2 SKn 16/97 in SGB 99, 18 unerörtert).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - L 5 KR 14/98

    Krankenversicherung

    Die Beklagte hat sich vielmehr darauf beschränkt, ihren bereits in erster Instanz vertretenen Rechtsstandpunkt ohne nähere Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des SG und mit bereits vorliegenden Entscheidungen des LSG NRW zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz bei Ablehnung von Hilfsmittelversorgungen für Pflegeheimbewohner (vgl. z.B. LSG NRW, Beschluss vom 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97 -, Behindertenrecht 1998, 48; LSG NRW, Beschluss vom 12.02.1998 - L 5 SKr 1/98 -) zu wiederholen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - L 2 SKn 18/97

    Rentenversicherung

    Regelungen über Zulassungsvoraussetzungen von Leistungserbringern sind nicht geeignet, individuelle Rechtsansprüche der Versicherten im Sinne des § 38 des Sozialgesetzbuchs - Allgemeiner Teil - (SGB I) zu beschränken (vgl. Beschluss des Senats vom 29.12.1997 -L 2 SKn 16/97).
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