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   LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03   

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https://dejure.org/2004,19276
LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03 (https://dejure.org/2004,19276)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2004 - L 4 RA 486/03 (https://dejure.org/2004,19276)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - L 4 RA 486/03 (https://dejure.org/2004,19276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ingenieurs auf Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR als Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech); Anerkennung einer Tätigkeit als Bürgermeister beim Rat einer Gemeinde in der ehemaligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Gem. § 1 VO-AVItech in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB hängt ein Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech in persönlicher, sachlicher und betrieblicher Hinsicht im Wesentlichen von drei Voraussetzungen ab: die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz war generell eingerichtet für Personen, die (1) berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, (2) die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R - Urteil vom 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R -).

    Als Wirtschaftseinheiten verstand man in der DDR solche "Organisationsformen der sozialistischen Volkswirtschaften, die geschaffen wurden, um als warenproduzierende Glieder der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und Kollektive sozialistischer Werktätiger wirtschaftliche Leistungen zu erbringen, und die zu diesem Zweck auch über entsprechende Leitungsbefugnisse verfügen" (vgl. Autorenkollektiv unter Leitung von Heuer, Wirtschaftsrecht, Staatsverlag der DDR, Berlin 1985, S. 65 und 75; BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R -).

    Ausgeschlossen waren damit nicht nur Betriebe, die auf der Grundlage von Privateigentum wirtschafteten, sondern auch solche, für die die beiden anderen Formen des sozialistischen Eigentums kennzeichnend waren, nämlich das genossenschaftliche Gemeineigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Die relevanten Vorschriften der AVItech ergeben sich aus den Texten der "Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 17.08.1950 (GBl. Nr. 93 S. 844 - VO-AVItech -) und aus der "Zweiten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 24.05.1951 (GBl. Nr. 62 S. 487 - 2. DB); demgegenüber hat die 1. DB nur historisch-heuristische Bedeutung für die Auslegung (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R), zumal sie mit Wirkung zum 01.05.1951 durch die 2. DB außer Kraft gesetzt worden ist (§ 10 Abs. 2 der 2. DB).

    Da die Klägerin jedoch vor dem 01.07.1990 keinen Versicherungsschein erhalten hat und damit nicht einbezogen war, hatte sie auch zuvor keinen "Anspruch" auf Rente, der wegen ihrer Tätigkeit und Berufung als Bürgermeisterin hätte erlöschen können (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R -).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Dies wäre der Fall gewesen, wenn die Klägerin nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessensspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätten einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30.06.1990 erfüllt waren (vgl. BSG, Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 21/02 R -).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Schließlich wird nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG eine Versorgungsanwartschaft fingiert, wenn in der DDR zu irgend einem Zeitpunkt einmal eine durch Einzelfallregelung konkrete Aussicht bestand, im Versorgungsfall Leistungen zu erhalten, diese Aussicht (Anwartschaft) aber auf Grund der Regelungen der Versorgungssysteme vor dem 01.07.1990 wieder entfallen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R - m.w.N).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    In dem Feststellungsverfahren des Versorgungsträgers nach § 8 AAÜG, welches einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlich und auch außerhalb des Rentenfeststellungsverfahrens des Rentenversicherungsträgers durchzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.1996 - 4 RA 7/95 in: SozR 3-8570 § 8 Nr. 2) konnte die Klägerin schon deshalb keinen Erfolg haben, weil sie vom Anwendungsbereich des AAÜG nicht erfasst wird.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Mangels sachlich objektivierbarer, bundesrechtlich nachvollziehbarer Grundlage kann eine solche Ermessensentscheidung nicht rückschauend ersetzt werden (vgl. BSG, a.a.O.; Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R -).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Dadurch beschränkt sich der Anwendungsbereich der AVItech auf Betriebe, die auf der Basis des gesamtgesellschaftlichen Volkseigentums gearbeitet haben, der wichtigsten Erscheinungsform des sozialistischen Eigentums (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R -).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Gem. § 1 VO-AVItech in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB hängt ein Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech in persönlicher, sachlicher und betrieblicher Hinsicht im Wesentlichen von drei Voraussetzungen ab: die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz war generell eingerichtet für Personen, die (1) berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, (2) die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R - Urteil vom 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R -).
  • LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00

    Feststellung der Zeit der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem für

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03
    Ohne schriftliche Beitrittserklärung konnte daher eine Versorgungsberechtigung bereits nach den Bestimmungen der Versorgungsordnung der ehemaligen DDR nicht eintreten, sodass eine einer Versorgungsanwartschaft gleichstehende Rechtsposition ohne Beitrittserklärung auch nicht entstanden ist, vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R - Sächsisches LSG, Urteil vom 21.05.2001 - L 4 RA 182/00 - ).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Es kann im vorliegenden Fall dahin stehen, ob dem Einbeziehungsanspruch bereits das Fehlen der formellen Kriterien (schriftliche Beitrittserklärung und Beitragszahlung) entgegensteht (so mit Rücksicht auf die fehlende Beitrittserklärung: Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - L 4 RA 486/03 - veröffentlich in Juris, unter Berufung auf BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R).
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