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   LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06   

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https://dejure.org/2009,53527
LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06 (https://dejure.org/2009,53527)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.04.2009 - L 2 AL 45/06 (https://dejure.org/2009,53527)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. April 2009 - L 2 AL 45/06 (https://dejure.org/2009,53527)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06
    In diesem Fall liegt bereits im Widerspruch gegen den negativen Anerkennungsbescheid der erforderliche Leistungsantrag (vgl. BSG, Urteil vom 16. August 1989 - 7 RAr 24/88 - SozR 4100 § 72 Nr. 11).

    Wie oben dargestellt liegt bereits im Widerspruch gegen den negativen Anerkennungsbescheid der erforderliche Leistungsantrag (vgl. BSG, Urteil vom 16. August 1989 - 7 Rar 24/88 - SozR 4100 § 72 Nr. 11).

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Formelle

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06
    Auch der Verkehrsunfall des Betriebsleiters kann diesen Erfordernissen genügen (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 20/90 - zitiert nach juris).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06
    Dem einzelnen Arbeitnehmer fehlt die Befugnis, seinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld geltend zu machen; dies macht sein Arbeitgeber als gesetzlicher Prozessstandschafter für ihn (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 15/04 R).
  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06
    Lehnt die Arbeitsagentur schon auf die Anzeige des Arbeitsausfalls trotz des üblichen zweistufigen Verwaltungsverfahrens, bei dem auf der ersten Stufe eine Entscheidung über die allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen und auf der zweiten Stufe eine Entscheidung über den Leistungsantrag getroffen wird, die Leistung gänzlich ab, ist ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige und zulässige Klageart (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 RAr 28/94 - SozR 3-4100 § 64 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 16 AL 154/10

    Kein Kurzarbeitergeldanspruch mangels Arbeitsausfall durch ein unabwendbares

    Dementsprechend habe auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Urteil vom 02.04.2009 (L 2 AL 45/06) entschieden, dass auch beim Schlaganfall ein unabwendbares Ereignis vorliegen könne.

    Soweit das LSG Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 02.04.2009 - L 2 AL 45/06 (info also 2010, 162) demgegenüber die plötzliche Erkrankung (Schlaganfall) eines in einer Einzelpraxis tätigen niedergelassenen Arztes als unabwendbares Ereignis angesehen hat, legt es nicht dar, weshalb es sich um ein unabwendbares Ereignis im Sinne eines von außen auf den Betrieb einwirkendes Ereignis gehandelt habe.

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