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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06   

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https://dejure.org/2008,72674
LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06 (https://dejure.org/2008,72674)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2008 - L 1 R 402/06 (https://dejure.org/2008,72674)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2008 - L 1 R 402/06 (https://dejure.org/2008,72674)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.09.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Bestehen einer Berechtigung zur Führung des Titels "Ingenieur" als Voraussetzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Auf Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 4 RS 17/07 R) hat der Kläger ausgeführt, der vorliegende Fall sei mit jener Entscheidung nicht zwingend vergleichbar.

    Das BSG hat die maßgebliche Rechtsfrage in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R geklärt.

    Der Titel eines Diplomlandwirtes oder eines Fachingenieurs für sozialistische Betriebswirtschaft entspricht nicht dem Titel eines Ingenieurs im Sinne der 2. DB (so auch BSG, 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R, JURIS; BSG, 9.2004.2002, B 4 RA 36/01 R, JURIS).

    Daraus wird ersichtlich, dass der Titel eines Diplomingenieurs nur solchen Hochschulabsolventen zuerkannt wurde, die eine technische Ausbildung (im weitesten Sinne) absolviert hatten (so auch BSG, 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R, JURIS).

    Die in postgradualen Studiengängen erworbenen beruflichen Bezeichnungen ersetzen auch nach dem Sprachgebrauch der DDR am 30.6.1990 nicht ein Hoch- oder Fachschulstudium (so auch BSG, 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R, JURIS).

    Sie vermitteln den Absolventen aber keinen Ingenieurstitel i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB (so auch BSG, 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R, JURIS).

    Gründe für die Zulassung der Revision bestehen gemäß § 160 Abs. 2 Nrn. 1, 2 SGG nicht, weil die Rechtslage durch die angeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R, JURIS; BSG, 9.2004.2002, B 4 RA 36/01 R, JURIS) geklärt ist.

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Art. 3 des Grundgesetzes enthält kein Handlungsgebot an den Bundesgesetzgeber, aus den Rechtsnormen der Deutschen Demokratischen Republik überkommene Ungleichheiten zu beseitigen (BVerfG, Beschluss v. 4.8.2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Diese Rechtsprechung ist auch verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss v. 4.8.2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Der Titel eines Diplomlandwirtes oder eines Fachingenieurs für sozialistische Betriebswirtschaft entspricht nicht dem Titel eines Ingenieurs im Sinne der 2. DB (so auch BSG, 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R, JURIS; BSG, 9.2004.2002, B 4 RA 36/01 R, JURIS).

    Gründe für die Zulassung der Revision bestehen gemäß § 160 Abs. 2 Nrn. 1, 2 SGG nicht, weil die Rechtslage durch die angeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, 18.10.2007, B 4 RS 17/07 R, JURIS; BSG, 9.2004.2002, B 4 RA 36/01 R, JURIS) geklärt ist.

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Das Gericht kann offen lassen, inwieweit es sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anschließt, wonach Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nach § 1 Abs. 1, § 5 AAÜG im Wege der Unterstellung (st. Rspr., z. B. BSG, Urt. v. 10.4.02 - B 4 RA 18/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 8) vorliegen können.

    Aus der Gegenüberstellung von Personen ohne den "Titel" eines Ingenieurs oder Technikers im Rahmen der Ermessensversorgung in § 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der 2. DB lässt sich nämlich auf die Erforderlichkeit eines solchen "Titels" für eine etwaige Anspruchsversorgung nach § 1 Abs. 1 Unterabs. 1 der 2. DB schließen (BSG, Urt. v. 10.4.2002 - B 4 RA 18/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 8).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Aus der Möglichkeit, "andere Spezialisten" (und damit auch den Kläger) nach Ermessen in die Altersversorgung der technischen Intelligenz einzubeziehen, lässt sich die Einbeziehung nach § 1 Abs. 1 S. 1 AAÜG nicht begründen, weil die Ermessensentscheidung nicht für diesen Zweck nachzuholen ist (BSG, Urt. v. 9.4.02 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; BSG, Urt. v. 10.4.02 - B 4 RA 34/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Aus der Möglichkeit, "andere Spezialisten" (und damit auch den Kläger) nach Ermessen in die Altersversorgung der technischen Intelligenz einzubeziehen, lässt sich die Einbeziehung nach § 1 Abs. 1 S. 1 AAÜG nicht begründen, weil die Ermessensentscheidung nicht für diesen Zweck nachzuholen ist (BSG, Urt. v. 9.4.02 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; BSG, Urt. v. 10.4.02 - B 4 RA 34/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Schließlich zwingt auch der Name der Zusatzversorgung "technische Intelligenz" zu einer solchen Beschränkung auf Absolventen technischer Fächer, wobei allerdings nach Ansicht des BSG aufgrund der Ingenieur-VO für Ingenieur-Ökonomen eine Ausnahme zu machen ist (BSG, 12.6.2001, B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6; BSG, 7.9.2006, B 4 RA 47/05 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 12; anders aber mit guten Argumenten Urteil des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt vom 16.2.1965 - 8 BA 2/65 - Neue Justiz 1965, S. 133).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Schließlich zwingt auch der Name der Zusatzversorgung "technische Intelligenz" zu einer solchen Beschränkung auf Absolventen technischer Fächer, wobei allerdings nach Ansicht des BSG aufgrund der Ingenieur-VO für Ingenieur-Ökonomen eine Ausnahme zu machen ist (BSG, 12.6.2001, B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6; BSG, 7.9.2006, B 4 RA 47/05 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 12; anders aber mit guten Argumenten Urteil des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt vom 16.2.1965 - 8 BA 2/65 - Neue Justiz 1965, S. 133).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Dies macht ihre Abhängigkeit von willkürlicher Gesetzesmissachtung im Nachhinein unüberprüfbar (BSG, Urt. v. 31.7.02 - B 4 RA 21/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 9).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
    Außerdem ist die Sache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht als einfach anzusehen (zu dieser Voraussetzung siehe BSG, Urteil vom 8.11.2007 - 9/9a SB 3/06, JURIS, Rdnr. 20 ff.).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

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