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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99   

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https://dejure.org/2002,30825
LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99 (https://dejure.org/2002,30825)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.07.2002 - L 5 V 59/99 (https://dejure.org/2002,30825)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - L 5 V 59/99 (https://dejure.org/2002,30825)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99
    Auf die "Anhaltspunkte" kommt es bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit als ein sogenanntes vorweggenommenes Sachverständigengutachten an, weil sie allgemeine medizinische Erfahrungssätze enthalten, die ein Gericht regelmäßig seiner Einschätzung zugrunde legen darf (BSG, Urt. v. 09.04.1997 - 9 RVs 4/95 - SozR 3 - 3870 § 4 Nr. 19, für das Versorgungsrecht Urt. v. 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R - Umdr. Seite 3 ff).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99
    Nur unter schädigender Einwirkung auf dritte Personen vermittelte Schädigungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Bundesversorgungsgesetzes (BSG, Urt. v. 25.1.75 -10 RV 159/74 - SozR 2 - 3100 § 1 Nr. 5), soweit nicht der Ausnahmefall eines Schockschadens vorliegt (BSG, Urt. v. 17.3.82 - 9a/9 RV 41/80 - SozR 2-3100 § 5 Nr. 6, erneut und zusammenfassend Urt. v. 8.8.2001 - B 9 VG 1/00 R - Umdr. S. 4 f.).
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R

    Beschädigtenrente, Erhöhungsverbot bei Gesamt-MdE/GdB Erhöhung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99
    Auf die "Anhaltspunkte" kommt es bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit als ein sogenanntes vorweggenommenes Sachverständigengutachten an, weil sie allgemeine medizinische Erfahrungssätze enthalten, die ein Gericht regelmäßig seiner Einschätzung zugrunde legen darf (BSG, Urt. v. 09.04.1997 - 9 RVs 4/95 - SozR 3 - 3870 § 4 Nr. 19, für das Versorgungsrecht Urt. v. 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R - Umdr. Seite 3 ff).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 23/80
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99
    Denn durch das Bundesversorgungsgesetz geschützt ist zunächst die Einzelpersönlichkeit mit ihrer individuellen Belastung und Belastbarkeit (BSG, Urt. v. 29.10.80 - 9 RV 23/80, zitiert nach Juris - Rechtsprechung; vorausgesetzt auch bei der Erörterung der Bewertung von Nachschäden bei RdNr. 47 der "Anhaltspunkte").
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RV 41/80

    Unmittelbare Schädigung; Seelischer Schock; Tötung der Eltern; Feindliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99
    Nur unter schädigender Einwirkung auf dritte Personen vermittelte Schädigungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Bundesversorgungsgesetzes (BSG, Urt. v. 25.1.75 -10 RV 159/74 - SozR 2 - 3100 § 1 Nr. 5), soweit nicht der Ausnahmefall eines Schockschadens vorliegt (BSG, Urt. v. 17.3.82 - 9a/9 RV 41/80 - SozR 2-3100 § 5 Nr. 6, erneut und zusammenfassend Urt. v. 8.8.2001 - B 9 VG 1/00 R - Umdr. S. 4 f.).
  • BSG, 28.01.1975 - 10 RV 159/74
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.07.2002 - L 5 V 59/99
    Nur unter schädigender Einwirkung auf dritte Personen vermittelte Schädigungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Bundesversorgungsgesetzes (BSG, Urt. v. 25.1.75 -10 RV 159/74 - SozR 2 - 3100 § 1 Nr. 5), soweit nicht der Ausnahmefall eines Schockschadens vorliegt (BSG, Urt. v. 17.3.82 - 9a/9 RV 41/80 - SozR 2-3100 § 5 Nr. 6, erneut und zusammenfassend Urt. v. 8.8.2001 - B 9 VG 1/00 R - Umdr. S. 4 f.).
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