Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 15.06.2010 - S 19 KR 175/07
- LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Papierfundstellen
- NZS 2012, 107 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 79, 125; BSGE 97, 190; BSGE 98, 26).An dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand und der dem Nachteil des Versicherten fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren - wie hier - nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (…BSG, SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; BSGE 96, 161; BSGE 98, 26).
Dieses Verfahren ist auch zu fordern in Fällen, in denen von vornherein feststand, dass eine durch Gesetz oder Verordnung von der Versorgung ausgeschlossene Sachleistung verweigert werden würde und sich der Versicherte dadurch gezwungen gesehen hat, die Leistung selbst zu beschaffen (vgl. hierzu eingehend BSGE 98, 26; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Mai 2011 - L 5 KR 53/09).
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Insoweit stützte sich Dr. N. auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98).Der geltend gemachte Kostenerstattungs- bzw. Freistellungsanspruch der Klägerin folgt schließlich auch nicht aus einer hier gebotenen grundrechtsorientierten Auslegung des materiellen Rechts unter Berücksichtigung des Beschlusses des BVerfG vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).
- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R
Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 79, 125; BSGE 97, 190; BSGE 98, 26).Diese Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 R -, veröffentlicht in juris).
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R
Krankenversicherung - neue im Ausland
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Auf die Situation einer Rezidivprophylaxe ist die Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 6. Dezember 2005 aber nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R -, veröffentlicht in juris; hier wurde sogar die Anwendbarkeit bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweis auf metastatische Absiedlungen mangels einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung verneint. - LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2007 - L 5 B 504/07
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Dendritische …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Insoweit hat sich die Klägerin auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Juni 2007 in dem Verfahren L 5 B 504/07 KR ER gestützt. - BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Der Anspruch ist demzufolge nur dann gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R -, veröffentlicht in juris). - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Weder ergeben sich angesichts der Verbreitung des Krankheitsbildes Anhaltspunkte für einen Seltenheitsfall (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R -, SozR 4 2500 § 27 Nr. 1 m.w.N.) noch für ein Systemversagen. - BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
An dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand und der dem Nachteil des Versicherten fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren - wie hier - nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (…BSG, SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; BSGE 96, 161; BSGE 98, 26). - BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R
Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Neu ist eine Methode dann, wenn sie nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM) enthalten ist (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 1 KR 15/08 R -, SozR 4 2500 § 27 Nr. 16 m.w.N.). - BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95
Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 79, 125; BSGE 97, 190; BSGE 98, 26). - BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96
Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 1496/13
Krankenversicherung - Anspruch auf Kostenerstattung für eine Behandlung mit …
Der These, eine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungskatalogs sei auf die Situation der Rezidivprophylaxe nicht anwendbar (vgl. etwa LSG Schleswig- Holstein, Urt. v. 08.09.2011, L 5 KR 97/10 -), kann sich der Senat jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht anschließen; sie findet in der Rechtsprechung des BVerfG keine ausreichende Stütze. - LSG Schleswig-Holstein, 13.03.2014 - L 5 KR 95/10
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenerstattung für eine Therapie mit …
Gemessen daran sind die hier streitigen Behandlungsmethoden nicht Leistungsgegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung (s. auch Urteile des erkennenden Senats vom 8. September 2011 - L 5 KR 97/10 - und vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10). - LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10
Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für eine Behandlung mit einer …
Gemessen daran ist die hier streitige Behandlungsmethode kein Leistungsgegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung(s. auch Urteil des erkennenden Senats vom 8. September 2011 - L 5 KR 97/10). - LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2016 - L 4 KR 408/13 Es wird in der Rechtsprechung vertreten, das eine derartige Konstellation im Falle einer Behandlung mittels einer NUB zur reinen Rezidivprophylaxe nicht vorliege (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. September 2011, L 5 KR 97/10, Rn. 33, zitiert nach juris).