Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 25.02.2008 - L 8 U 73/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 01.03.2006 - S 15 U 245/04
- LSG Schleswig-Holstein, 25.02.2008 - L 8 U 73/06
- BSG, 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - L 8 U 5/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 37/97 R - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2008 - L 8 U 73/06 -).Nur dann kann sie das - die Einbeziehung solcher Veranstaltung in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung als Ausnahme allein rechtfertigende - Ziel nachhaltig und effektiv fördern, die Verbundenheit innerhalb der Belegschaft - und zwischen Betriebsleitung und Belegschaft - zu pflegen und damit einen Beitrag für eine Verbesserung des Betriebsklimas und der Leistungsfähigkeit des Betriebs zu erbringen (BSG, Urteil vom 22. August 1955 - 2 RU 49/54 -, BSGE 1, 179, 182; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2008 - L 8 U 73/06).
Ein offenbares Missverhältnis zwischen der Zahl der Teilnehmer zur Zahl der eingeladenen Beschäftigten kann allerdings im Einzelfall ein Anzeichen dafür sein, dass keine versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vorliegt (BSG, Urteil vom 24. August 1976 - B 8 RU 152/75; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2008 - L 8 U 73/06).
Dies belegt die nur unzureichende Ausrichtung der Konzeption der Veranstaltung auf eine möglichst umfassende Teilnahme der Betriebsangehörigen und ist daher im vorliegenden Einzelfall als Anzeichen dafür zu werten, dass keine versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vorgelegen hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2008 - L 8 U 73/06).
- SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Ein solches eindeutiges Missverhältnis erachtet das erkennende Gericht vorliegend bei einer Teilnehmerquote von lediglich rund 3 % ebenfalls als gegeben (vgl. insoweit auch LSG Schleswig-Holstein von 25.02.2008 - L 8 U 73/06 -, Rdnr. 27 für eine Beteiligungsquote von weniger als 10 % und LSG Baden-Württemberg vom 21.07.2011 - L 6 U 3857/10 -, Rdnr. 37 bei einer Quote von 5, 9 % bzw. 6,8 % ), weshalb auch von daher die Teilnahme des Klägers an der Skiausfahrt nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. - LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 26/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 37/97 R - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2008 - L 8 U 73/06 -).