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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12   

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https://dejure.org/2013,46356
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12 (https://dejure.org/2013,46356)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31.01.2013 - LVerfG 3/12 (https://dejure.org/2013,46356)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - LVerfG 3/12 (https://dejure.org/2013,46356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mv-justiz.de PDF

    Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V vom 16.11.2011 zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Zahlung von Zulagen an Parlamentarische Geschäftsführer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Dies ergebe sich mit Bindungswirkung für den Landesgesetzgeber aus dem so genannten "Zweiten Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224), nach welchem Funktionszulagen außer für die Angehörigen des Parlamentspräsidiums nur noch für Fraktionsvorsitzende zulässig seien.

    Die Ausführungen der Antragsteller erschöpfen sich vielmehr statt dessen in einem Verweis auf das so genannte "Zweite Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 102, 224 ff.) sowie einer pauschalen Wiedergabe seiner Begründung.

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Maßgeblich ist dabei, dass die Organklage der Abgrenzung von Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis dient, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. zur Bundesebene BVerfGE 118, 244, 257; 105, 151, 193; 68, 1, 69 ff.).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Ein Antrag im Organstreitverfahren ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend machen kann, dass er durch eine Maßnahme - dies kann auch ein Gesetzesbeschluss sein (vgl. z. B. BVerfGE 82, 322, 335) - oder eine Unterlassung des Antragsgegners in seinen ihm durch die Verfassung übertragenen Rechten und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist.
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    a) Die Antragstellerin zu 1) als Fraktion ist zur Geltendmachung von Rechten befugt, wenn diese ihr von Verfassungs wegen zugewiesen sind (vgl. BVerfGE 70, 324, 351).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Maßgeblich ist dabei, dass die Organklage der Abgrenzung von Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis dient, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. zur Bundesebene BVerfGE 118, 244, 257; 105, 151, 193; 68, 1, 69 ff.).
  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89

    EG-Fernsehrichtlinie

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Der Beitritt als solcher mag nicht der Frist des § 37 Abs. 3 LVerfGG unterliegen, wonach der Antrag binnen sechs Monaten, nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist, gestellt werden muss (vgl. offenbar differenzierend BVerfGE 92, 203, 229).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Dazu gehört, dass tatsächliche Behauptungen substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (LVerfG M-V, Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332; Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - LVerfG 13/11

    Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Nicht ausreichend ist dagegen die hier bei genauer Betrachtung allenfalls erfolgte Darlegung, dass die angegriffene Maßnahme in einer Gesamtbetrachtung ihrer typischen Auswirkungen auf die Rechtsträger diese beschwere oder dass und wie andere Rechtsträger als der Antragsteller zu 2) in dem geltend gemachten Recht verletzt sein können (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 20.12.2012 - LVerfG 13/11 -, S. 19 zur kommunalen Verfassungsbeschwerde).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04

    Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Dazu gehört, dass tatsächliche Behauptungen substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (LVerfG M-V, Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332; Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12
    Eine generelle Verfassungsaufsicht ist nicht Ziel des Organstreits (LVerfG M-V, Urt. v. 28.10.2010 - LVerfG 5/10 -, LVerfGE 21, 218, 228).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15

    Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren

    33 13, 277; LVerfGE 13, 284; B. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 -, e.A.; LVerfGE 18, 325, 333, 338 ff.; Urt. v. 24.02.2011 - LVerfG 7/10 - B. v. 31.01.2013 - LVerfG 3/12 - B. 24.10.2013 - LVerfG 7/13 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 8/13 - B. v. 18.12.2014 - LVerfG 5/14 -, NordÖR 2015, 207; B. v. 29.01.2015 - LVerfG 6/14 - zu parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen siehe LVerfGE 20, 255; LVerfGE 21, 199, 206; Urt. v. 27.01.2011 - LVerfG 4/09 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 3/13 -, - LVerfG 4/13 - und - LVerfG 5/13 - Urt. v. 25.06.2015 - LVerfG 8/14 -, - LVerfG 9/14 - und LVerfG 10/14 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen

    Mögliche Verletzungen der Rechte aus Art. 22 Abs. 2 LV oder Art. 40 Abs. 1 Satz 1 LV waren bereits mehrfach Gegenstand verfassungsgerichtlicher Überprüfung im Organstreit, bisweilen wurde dabei im Rahmen der Prüfung der Beteiligungsfähigkeit bzw. Antragsbefugnis eher pauschal nur von "Abgeordnetenrechten" oder "verfassungsmäßigen Rechten der Antragsteller" gesprochen, ohne dass in jedem Fall genauer zwischen beiden Absätzen von Art. 22 LV differenziert worden wäre (LverfGE 13, 277; LVerfGE 13, 284; B. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 -, e.A.; LVerfGE 18, 325, 333, 338 ff.; Urt. v. 24.02.2011 - LVerfG 7/10 - B. v. 31.01.2013 - LVerfG 3/12 - B. 24.10.2013 - LVerfG 7/13 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 8/13 - B. v. 18.12.2014 - LVerfG 5/14 -, NordÖR 2015, 207; B. v. 29.01.2015 - LVerfG 6/14 - zu parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen siehe LVerfGE 20, 255; LVerfGE 21, 199, 206; Urt. v. 27.01.2011 - LVerfG 4/09 - Urt. v. 23.01.2014 - LVerfG 3/13 -, - LVerfG 4/13 - und - LVerfG 5/13 - Urt. v. 25.06.2015 - LVerfG 8/14 -, - LVerfG 9/14 - und LVerfG 10/14 -).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

    Dazu gehört, dass tatsächliche Behauptungen substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (vgl. LVerfG M-V, Beschl. v. 31.01.2013 - LVerfG 3/12 -, LVerfGE 24, 319, 323 unter Hinweis auf Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332 und Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14

    Beschluss - Unzulässige Organklage

    Nicht ausreichend für eine Antragsbefugnis der Antragsteller ist demgegenüber, dass die angegriffene Maßnahme in einer Gesamtbetrachtung ihrer typischen Auswirkungen auf die Rechtsträger diese beschwere oder dass und wie eben die den anderen Fraktionen angehörenden Abgeordneten als im Verhältnis zu den Antragstellern andere Rechtsträger in dem geltend gemachten Recht verletzt sein können (vgl. zum Ganzen auch LVerfG M-V, Beschl. v. 31.01.2013 - LVerfG 3/12 -, S. 7 f. des amtlichen Umdrucks).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung

    Die Antragsteller begehren im Rahmen eines am 11. Januar 2012 beim Landesverfassungsgericht anhängig gemachten Organstreitverfahrens (LVerfG 3/12) die Feststellung, dass der Gesetzesbeschluss des Landtags über diese Neuregelung sie in ihren Rechten aus Art. 22 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 LV i.V.m. Art. 38 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt.
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