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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11 (https://dejure.org/2014,59564)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.07.2014 - LVG 17/11 (https://dejure.org/2014,59564)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - LVG 17/11 (https://dejure.org/2014,59564)
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  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, LVerfGE 20, 404, [421 ff.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., 423 ff., m.w.N.).

    Abgesehen davon hat das Landesverfassungsgericht die den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen des GemNeuglGrG zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. ausführlich zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., [418 ff.]).

    Die unmittelbare, gegenwärtige Betroffenheit der Gemeinden durch das GemNeuglGrG ergab sich aber jedenfalls daraus, dass das GemNeuglGrG die Kriterien für eine gemeindliche Neugliederung vorgibt und die im GemNeuglGrG bereits festgelegten Kriterien sowie ihre Anwendung auf die betroffenen Gemeinden in späteren Ausführungsgesetzen von den Beschwerdeführerinnen dann nicht mehr angegriffen werden können, wenn in diesen Ausführungsgesetzen keine inhaltliche Änderung an den Kriterien sowie ihrer Anwendung auf die Gemeinden mehr erfolgt und das GemNeuglGrG dies mithin bereits endgültig geregelt hat (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., [416]).

    Nachdem das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21.04.2009 (a.a.O.) die Verfassungsmäßigkeit des GemNeuglGrG bestätigt hat, besteht - anders als bei der Umsetzung noch nicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin geprüfter gesetzlicher Vorschriften durch Vollziehungsakte - auch unter Rechtsschutzgesichtspunkten kein Bedürfnis mehr, im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen die konkreten Neugliederungsgesetze inzident nochmals die Verfassungsmäßigkeit des GemNeuglGrG zu überprüfen.

    c) Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich aus einer geringen Einwohnerzahl typisierend Rückschlüsse auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Gemeinden ergeben, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., [438]).

    Das Landesverfassungsgericht hat diese den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., [418 ff.]).

    § 3 GemNeuglGrG blieb verfassungsrechtlich unbeanstandet (LVerfG LSA, LVG 12/08 Urteil vom 21. April 2009, RN 53).

    Bei der konkreten Umsetzung der Leitlinien auf die einzelnen Gemeinden in möglichen Eingemeindungsgesetzen hat der Gesetzgeber die Gebote der Sachgerechtigkeit und Systemgerechtigkeit zu beachten (LVerfG LSA, LVG 12/08 Urteil vom 21. April 2009, RN 53).

    er im Vergleich zum Regierungsentwurf (LTg.-Drs. 5/902, vom 2. Oktober 2007) § Abs. 2, 3 Abs. 1 GemNeuglGrG dahingehend geändert hat, dass es den Gemeinden nicht mehr verwehrt wird, sofern sie sich mit anderen Gemeinden als dem Mittelzentrum zusammenschließen wollen, in der freiwilligen Phase tätig zu werden, wenngleich unter dem Vorbehalt der Genehmigung (LVerfG LSA, LVG 12/08 Urteil vom 21. April 2009, RN 53).

    Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.04.2009 (a.a.O., [442]) es als zulässig angesehen, dass der Gesetzgeber von dem Prinzip, Einheitsgemeinden aus bestehenden Verwaltungsgemeinschaften zu bilden, bei sog. Kragenverwaltungsgemeinschaften abgewichen ist.

    In seinem Urteil vom 21.04.2009 (a.a.O., RdNr. 37) hat das Landesverfassungsgericht klargestellt, dass der Gesetzgeber im Rahmen seines aus der staatlichen Organisationshoheit resultierenden Gestaltungsspielraums sich in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dafür entscheiden konnte, die Einheitsgemeinde als Regelgemeindeform und die Verbandsgemeinde nur im Rahmen der Freiwilligkeitsphase als Ausnahme zuzulassen.

  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06

    Voraussetzungen für die Erfüllung einer ortsüblichen Bekanntmachung bei einer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Vielmehr gehört es zu den Obliegenheiten eines jeden Bürgers, ihn betreffende ortsübliche Bekanntmachungen zur Kenntnis zu nehmen; dazu muss er sich über die Art und Weise der in seinem Gemeindegebiet geltenden ortsüblichen Bekanntmachungen informieren und die Möglichkeit der Kenntnisnahme solcher Bekanntmachungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007 - 9 B 18/06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187, S. 16, m.w.N.).

    Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung einer Gemeinde in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).

    Für die Frage, wann die Grenze überschritten ist, ab der die Möglichkeit der Kenntnisnahme als unverhältnismäßig oder unzumutbar erschwert angesehen werden muss, kommt es allerdings nicht allein auf die Größe einer Gemeinde an; vielmehr hängt es von einer Reihe weiterer Umstände, etwa der räumlichen Ausdehnung und der Siedlungsstruktur einer Gemeinde sowie den in ihr vorhandenen Verkehrsverbindungen und -beziehungen ab, ob und ab welcher Schwelle der Größe der Gemeinde Einfluss auf die Zulässigkeit einzelner Bekanntmachungsformen zukommen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - LVG 17/10

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben gegen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Sie richtet sich daher nach den Rechtsvorschriften, die sich die mit der Durchführung der Anhörung betraute Verwaltungsgemeinschaft gesetzt hat (LVerfG, Urt. v. 29.05.2013 - LVG 17/10 -, noch nicht veröffentlicht).

    Das Landesverfassungsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung für die Bekanntmachung der Bürgeranhörung genügen lassen, wenn der Aushang des Termins zur Bürgeranhörung mindestens zwei Monate vor dem Termin begonnen hatte (LVerfG, Urt. v. 29.05.2013 - LVG 17/10).

    Die Dauer der Aushängefrist ergibt sich hieraus nicht (LVerfG, Urt. v. 29.05.2013 - LVG 17/10).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, LVerfGE 20, 404, [421 ff.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Die politischen Mitwirkungsrechte des Einzelnen gehören nicht zu der aus der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie fließenden Organisationshoheit der Gemeinde selbst (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O. [497 f.]).

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.).

    (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 LVerf garantiert Gemeinden, dass ihr Gebietsbestand nur nach vorheriger Anhörung und ausschließlich aus Gründen des Gemeinwohls verändert werden darf und sie nur in diesem Rahmen aufgelöst werden dürfen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 98 des Internetauftritts m.w.N.).

    muss nämlich nur sichergestellt werden, dass die Einwohner einer betroffenen Gemeinde zu der gesetzlich vorgesehenen Gebietsänderung sachgerecht angehört werden und das Ergebnis dieser Anhörungen dem Gesetzgeber für die Gemeinwohlabwägung zur Kenntnis gelangt (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 -, LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [95 ff.]; Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 - RdNr. 31 des Internetauftritts).

  • FG Nürnberg, 21.10.2003 - I 155/03

    Wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft bei Verkauf von Anteilen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Verfassungsgerichte, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung einer Gemeindegebietsreform sein "System" nicht ohne hinreichende Begründung verlassen darf (vgl. BbgVerfG, Beschl. v. 18.11.2004 - 155/03 -, juris, RdNr. 47, m.w.N.).

    Im Wesentlichen vergleichbare Neugliederungen müssen gleich behandelt werden; Regelungen, die ohne hinreichende Begründung das zugrundeliegende System verlassen, verstoßen gegen das öffentliche Wohl (BbgVerfG, Beschl. v. 18.11.2004, a.a.O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    schwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Das Landesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber aus Rechtsgründen daran gehindert war, dieses Amt vorzeitig zu beenden, und den dadurch entstehenden verfassungsrechtlichen Konflikt zu Gunsten der Berufsfreiheit grundsätzlich gelöst (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2010 - LVG 27/10 -, RdNr. 4 des lnternetauftritts, m.w.N.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    schwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).

  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
    Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Vorschrift ist nur dann zulässig, wenn neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Verfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).
  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 14/05

    Kommunalverfassungsbeschwerden über die Eingemeindung in die Stadt Gommern und

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2007 - 2 K 128/06

    Bekanntmachung einer Veränderungssperre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 7 D 64/07

    Verkündung von Ortsrecht durch Aushang an einer amtlichen Bekanntmachungstafel

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
  • KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10

    Prüfung der Reststrafenaussetzung: Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 66/10

    Gemeindegebietsreform

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 23/68

    Anwaltsbeiordnung im konkrenten Normenkontrollverfahren

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06

    Die Bestimmungen der Stadt Köthen zum Kreissitz des neuen Landkreises

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10

    Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

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