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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18 (https://dejure.org/2020,2888)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.02.2020 - LVG 5/18 (https://dejure.org/2020,2888)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 (https://dejure.org/2020,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsvorschussgesetz ist nicht verfassungswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Kostenverteilung bei Unterhaltsvorschuss ...

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kommunale Verfassungsbeschwerden

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.09.2004 - LVG 7/03

    Erstes Investitionserleichterungsgesetz vom August 2002 in Bezug auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18
    Das Landesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 14.09.2014 (LVG 7/03) eine allgemeine Aufrechnung mit entlastenden Wirkungen anderweitiger, sachlich entfernt liegender Regelungen desselben Artikelgesetzes für nicht zulässig erklärt.

    Unzulässig ist nur eine allgemeine Aufrechnung mit Wirkungen aus Regelungen ohne einen sachlichen Zusammenhang (LVerfG Urt. vom 14.09.2004 - LVG 7/03 -, juris Rn. 68).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18
    Das Landesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 30.06.2015 (LVG 3/14) postuliert, dass der Kostendeckungsregelung zunächst eine Ermittlung der anfallenden Ausgaben vorauszugehen habe, dass dabei die Kosten nachvollziehbar zu ermitteln seien und es für die Kommunen sichtbar zu machen sei, in welcher Höhe sie an der Deckung der Kosten beteiligt würden.

    Ob eine neue Aufgabe übertragen wurde, ist durch einen Vergleich der Rechtslage vor und nach der Übertragung durch Bildung einer Aufgabendifferenz festzustellen (LVerfG, Urteil vom 30.06.2015 - LVG 3/14, juris, Rn. 91).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18
    Das Gericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 13.07.1999 - LVG 20/97 - (LVerfGE 10, 440, 454) festgestellt, dass es dem Gesetzgeber gestattet ist, den mutmaßlichen Aufwand aufgrund verlässlicher Grunddaten prognostisch zu schätzen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18
    Damit liegt ein zulässiger Beschwerdegegenstand vor (vgl. dazu auch LVerfG, Urt. v. 20.10.2015 - LVG 2/14 - Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -, LVerfGE 4, 404, 404 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - LVG 4/18

    Namensschilder und Dienstnummernschilder für Polizisten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18
    Der Prüfungsgegenstand wird durch den Antrag bezeichnet, der im Hinblick auf die einzelnen vorgebrachten Beanstandungen auszulegen ist (LVerfG, Urt. v. 07.05.2019 - LVG 4/18 - m. w. N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18
    Damit liegt ein zulässiger Beschwerdegegenstand vor (vgl. dazu auch LVerfG, Urt. v. 20.10.2015 - LVG 2/14 - Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -, LVerfGE 4, 404, 404 ff.).
  • RG, 24.02.1912 - I 49/11

    Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Beibehaltung einer landesrechtlichen Aufgabenzuweisung, die zuvor lediglich deklaratorisch eine bundesgesetzliche Aufgabenzuweisung wiederholte und mit dem Wegfall der bundesgesetzlichen Zuweisungsnorm nach der Föderalismusreform konstitutive Wirkung erhielt (so die Konstellation in der von den Beschwerdeführern angeführten Entscheidung des VerfG Brandenburg vom 30.04.2013 - 49/11).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zur Ausführung des

    29 offen lassend LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.02.2020, LVG 5/18, Rn. 67).

    Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt schließlich hat die Frage offen 89 gelassen (Urt. v. 25.02.2020, LVG 5/18, Rn. 67).

    36 Annahmen gestützten Kostenfolgenabschätzung tragfähige Bestimmungen über die Deckung des aus der Aufgabenwahrnehmung erwachsenden kommunalen Finanzbedarfs getroffen werden können (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris).

    Ein "mittleres Szenario" zwischen einem besonders ungünstigen und einem besonders günstigen Szenario hat im Vergleich grundsätzlich eine höhere Wahrscheinlichkeit für sich als die Extremfälle (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris)." Dies deckt sich mit den Anforderungen, die andere Landesverfassungsgerichte zum 112 Konnexitätsprinzip anerkannt haben.

    115 Das LVerfG von Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 20.05.2020 (LVG 5/18) das Erfordernis tragfähiger tatsächlicher Grundlagen einer Prognose betont (Rn. 76 ff.) und es im Übrigen für vertretbar gehalten, dass bei Unsicherheiten das Land von einem mittleren Szenario ausgeht (Rn. 87).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19

    Verfassungsbeschwerde gegen finanziellen Ausgleich für Abschaffung der

    67 Da dem Wortlaut von Art. 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LV keine Vorgaben zum Inhalt der geforderten Kostenbestimmungen zu entnehmen sind, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum insbesondere hinsichtlich der Methode der Kostendeckung zu (vgl. ebenso Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 70, juris).

    Eine zutreffende Prognoseentscheidung erfordert vielmehr, dass zunächst die Auswirkungen der Aufgabenübertragung auf die kommunalen Haushalte bestmöglich zu prognostizieren sind, da nur anhand einer auf realistische Annahmen gestützten Kostenfolgenabschätzung tragfähige Bestimmungen über die Deckung des aus der Aufgabenwahrnehmung erwachsenden kommunalen Finanzbedarfs getroffen werden können (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris).

    Ein "mittleres Szenario" zwischen einem besonders ungünstigen und einem besonders günstigen Szenario hat im Vergleich grundsätzlich eine höhere Wahrscheinlichkeit für sich als die Extremfälle (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.07.2022 - LVG 44/21

    Mehrbelastungsausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    Insoweit bestimmt § 49 LVerfGG, dass in der Begründung der Verfassungsbeschwerde das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die sich der Beschwerdeführer unmittelbar verletzt sieht, zu bezeichnen sind, d. h. auf den vorliegenden Fall bezogen muss die Beschwerdeführerin geltend machen, selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein (vgl. allgemein LVerfG, Urt. v. 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 - Urt. v. 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 51 ff.).

    Kostendeckungsregelung und Ausgleich von Mehrbelastungen, wie sie Art. 87 Abs. S. 2 und 3 LVerf vorgibt, eine Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie bedeuten (so schon LVerfG, Urt. v. 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 53).

    Nur so ist die Prüfung einer etwaigen Mehrbelastung der Kommunen überhaupt möglich (vgl. LVerfG, Urt. v. 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.01.2023 - LVG 6/22

    Zensusausführungsgesetz, Mehrbelastungsausgleich, Konnexitätsprinzip

    Die den Gesetzgeber nach dieser Verfassungsnorm treffenden Pflichten werden für die Wahrnehmung bundesgesetzlich begründeter Aufgaben ausgelöst, sofern diese durch ein Landesgesetz auf die Kommunen übertragen werden (LVerfG, Urt. v. 25. Februar 2020 - LVG 5/18, Rn. 65).

    Dabei sind die Kosten nachvollziehbar zu ermitteln und für die Kommunen ist sichtbar zu machen, in welcher Höhe sie an der Deckung der Kosten beteiligt werden (LVerfG, Urt. v. 25. Februar 2020 - LVG 5/18, Rn. 69).

    Nur ein solches Vorgehen ermöglicht überhaupt erst die Prüfung eines etwaigen Mehrbedarfs der Kommunen (LVerfG, Urt. v. 25. Februar 2020 - LVG 5/18, Rn. 77).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
    Zwar wird zum Teil angenommen, dass das Konnexitätsprinzip auch zum Tragen kommt, wenn die Aufgabenübertragung durch den Bund erfolgt ist (Meyer, in: Classen u.a. (Hrsg.), Landesverfassung, 2. Aufl. 2015, Art. 72 Rn. 54, mit Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden; offen lassend LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.02.2020, LVG 5/18, Rn. 67).
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