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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13 (https://dejure.org/2013,64220)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.12.2013 - LVG 13/13 (https://dejure.org/2013,64220)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Dezember 2013 - LVG 13/13 (https://dejure.org/2013,64220)
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  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Ein vorläufiger Rechtsschutz ist daher nur geboten, wenn eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Rechtsverletzung droht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 [14]).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Anders als in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.1992 (BVerfG - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 -, BVerfGE 86, [90 ff.]) liegt hier kein Rück-Neugliederungsgesetz vor, bei dem erhöhte Anforderungen an die Abwägungsentscheidung zu stellen wären.
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 - BVerfGE 82, 310 [313]).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Die Gründe, die für und gegen die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, bleiben dabei grundsätzlich außer Betracht (BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89 [104]).
  • BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89

    Kriterien für die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    (BVerfG, Beschl. 11.04.1989 - 2 BvG 1/89 -, BVerfGE 80, 74 [79]; Berkemann, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 160).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem solchen Verfassungsrechtsstreit bedeutet einen Eingriff des Gerichts in die Funktionen der Legislative und Exekutive, bevor über die mit dem Antrag zur Hauptsache anhängig gemachte Rechtsfrage entschieden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.12.1953 - 2 BvQ 1, 2/53 -, BVerfGE 3, 52 [55], und vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, BVerfGE 3, 267 [285]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08

    Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - , LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weitreichenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob für den Fall, dass sich die angegriffenen Vorschriften als verfassungswidrig erweisen, ohne die begehrte einstweilige Anordnung ein endgültiger und nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder ausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden (LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95

    Herausgabe einer Finanzbröschüre durch eine Landesregierung als Eingriff in die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - , LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weitreichenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem solchen Verfassungsrechtsstreit bedeutet einen Eingriff des Gerichts in die Funktionen der Legislative und Exekutive, bevor über die mit dem Antrag zur Hauptsache anhängig gemachte Rechtsfrage entschieden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.12.1953 - 2 BvQ 1, 2/53 -, BVerfGE 3, 52 [55], und vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, BVerfGE 3, 267 [285]).
  • BVerfG, 24.10.1978 - 1 BvR 1080/78

    Einstweilige Anordnung wegen Zuweisung von Studienplätzen

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