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   OFH, 19.04.1950 - II 16/50   

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OFH, 19.04.1950 - II 16/50 (https://dejure.org/1950,1785)
OFH, Entscheidung vom 19.04.1950 - II 16/50 (https://dejure.org/1950,1785)
OFH, Entscheidung vom 19. April 1950 - II 16/50 (https://dejure.org/1950,1785)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 27.04.1951 - II z 77/50 U

    Umrechnung der Umsatzausgleichsteuerschuld von RM in DM nach der

    Sie sei vorgezeichnet in den Urteilen des Obersten Finanzgerichtshofs vom 19. April 1950 II 35/49 S (Gesellschaftsteuer) und II 16/50 S (Grunderwerbsteuer) - Steuerrechtskartei Rechtspr. 2 zu § 10 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) -, in denen die in RM gezahlte Berechnungsgrundlage für die Steuern im Verhältnis 10: 1 umgerechnet sei.

    Wie der Oberste Finanzgerichtshof in seinem Urteil vom 19. April 1950 II 16/50 S ausführt.

  • BFH, 23.04.1952 - II 241/51 U

    Entstehen der Steuerschuld bei einem grunderwerbssteuerpflichtigen Erwerbsvorgang

    Insoweit greifen die Grundsätze des Urteils des Obersten Finanzgerichtshofs II 16/50 S vom 19. April 1950 (Steuerrechtskartei, Grunderwerbsteuergesetz § 10, Rechtsspr. 2) Platz, nach denen Sachwertgegenleistungen mit ihren DM-Werten, DM-Zahlungen mit ihren DM-Beträgen, RM-Zahlungen aber unter Umrechnung im Verhältnis 10:1 der Steuerberechnung zugrunde zu legen sind.
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