Rechtsprechung
OFH, 19.04.1950 - II 16/50 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1950,1785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 27.04.1951 - II z 77/50 U
Umrechnung der Umsatzausgleichsteuerschuld von RM in DM nach der …
Sie sei vorgezeichnet in den Urteilen des Obersten Finanzgerichtshofs vom 19. April 1950 II 35/49 S (Gesellschaftsteuer) und II 16/50 S (Grunderwerbsteuer) - Steuerrechtskartei Rechtspr. 2 zu § 10 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) -, in denen die in RM gezahlte Berechnungsgrundlage für die Steuern im Verhältnis 10: 1 umgerechnet sei.Wie der Oberste Finanzgerichtshof in seinem Urteil vom 19. April 1950 II 16/50 S ausführt.
- BFH, 23.04.1952 - II 241/51 U
Entstehen der Steuerschuld bei einem grunderwerbssteuerpflichtigen Erwerbsvorgang …
Insoweit greifen die Grundsätze des Urteils des Obersten Finanzgerichtshofs II 16/50 S vom 19. April 1950 (Steuerrechtskartei, Grunderwerbsteuergesetz § 10, Rechtsspr. 2) Platz, nach denen Sachwertgegenleistungen mit ihren DM-Werten, DM-Zahlungen mit ihren DM-Beträgen, RM-Zahlungen aber unter Umrechnung im Verhältnis 10:1 der Steuerberechnung zugrunde zu legen sind.