Rechtsprechung
OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Pauschgebühr, Fälligkeit, Kompensation
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RVG § 42 Abs. 3, § 51 Abs. 1, Abs. 2 S. 4
Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Burhoff online
Pauschgebühr, Verfahrensabschnitt, Fälligkeit, Kompensation
- rewis.io
Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 42 Abs. 3; RVG § 51 Abs. 1, Abs. 2 S. 4
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Bewilligung; Pauschgebühr; Verfahrensabschluss - rechtsportal.de
RVG § 51 Abs. 1 S. 1
Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Fälligkeit der Pauschgebühr
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Fälligkeit der Pauschgebühr
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 392
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14
Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Dass auch unter der Geltung des § 51 Abs. 1 RVG eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und dass in Betracht kommt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert wird, hat der Senat erst unlängst mit Grundsatzentscheidung vom 20.07.2016 (Az. 10 AR 10/16) dargelegt (ebenso KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 - juris Tz. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.12.2014-2 AR 36/14 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 AR 2/15 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2014 - 2 ARs 96/13 - juris Tz. 11). - OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13
Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Dass auch unter der Geltung des § 51 Abs. 1 RVG eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und dass in Betracht kommt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert wird, hat der Senat erst unlängst mit Grundsatzentscheidung vom 20.07.2016 (Az. 10 AR 10/16) dargelegt (ebenso KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 - juris Tz. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.12.2014-2 AR 36/14 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 AR 2/15 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2014 - 2 ARs 96/13 - juris Tz. 11). - KG, 15.04.2015 - 1 ARs 22/14
Vergütung des Pflichtverteidigers: Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Während die Frage der Fälligkeit - bereits unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO -in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (vgl. z.B. KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Braunschweig JurBüro 2016, 358; OLG Celle Beschluss vom 16.6.2016 - 1 ARs 34/16 = BeckRS 2016, 14863; OLG Bamberg Beschluss vom 26.08.2016 - 10 AR 19/16 und v. 21.10.2016 -10 AR 27/16).
- OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 1 AR 2/15
Voraussetzungen des Anspruchs des Pflichtverteidigers auf Festsetzung einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Dass auch unter der Geltung des § 51 Abs. 1 RVG eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und dass in Betracht kommt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert wird, hat der Senat erst unlängst mit Grundsatzentscheidung vom 20.07.2016 (Az. 10 AR 10/16) dargelegt (ebenso KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 - juris Tz. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.12.2014-2 AR 36/14 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 AR 2/15 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2014 - 2 ARs 96/13 - juris Tz. 11). - OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Dass auch unter der Geltung des § 51 Abs. 1 RVG eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und dass in Betracht kommt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert wird, hat der Senat erst unlängst mit Grundsatzentscheidung vom 20.07.2016 (Az. 10 AR 10/16) dargelegt (ebenso KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 - juris Tz. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.12.2014-2 AR 36/14 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 AR 2/15 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2014 - 2 ARs 96/13 - juris Tz. 11). - OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16
Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Während die Frage der Fälligkeit - bereits unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO -in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (vgl. z.B. KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Braunschweig JurBüro 2016, 358; OLG Celle Beschluss vom 16.6.2016 - 1 ARs 34/16 = BeckRS 2016, 14863; OLG Bamberg Beschluss vom 26.08.2016 - 10 AR 19/16 und v. 21.10.2016 -10 AR 27/16). - KG, 02.10.2015 - 1 ARs 26/13
Pflichtverteidigerkosten: Obergrenze der Pauschgebühr; Zumutbarkeit der gewährten …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Dass auch unter der Geltung des § 51 Abs. 1 RVG eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und dass in Betracht kommt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert wird, hat der Senat erst unlängst mit Grundsatzentscheidung vom 20.07.2016 (Az. 10 AR 10/16) dargelegt (ebenso KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 - juris Tz. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.12.2014-2 AR 36/14 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 AR 2/15 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2014 - 2 ARs 96/13 - juris Tz. 11). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2016 - 5 Ta 38/16
Streitwert - Auswahl des Einigungsstellenvorsitzenden
Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Während die Frage der Fälligkeit - bereits unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO -in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (vgl. z.B. KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Braunschweig JurBüro 2016, 358; OLG Celle Beschluss vom 16.6.2016 - 1 ARs 34/16 = BeckRS 2016, 14863; OLG Bamberg Beschluss vom 26.08.2016 - 10 AR 19/16 und v. 21.10.2016 -10 AR 27/16).
- VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts kompensiert werden können (OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 10 AR 30/16 -, juris Rn. 10 m. w. N.). - OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20
Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr; …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert werden kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 10 AR 30/16, juris mwN). - OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit, …
Der Verfahrensabschluss ist nach ständiger Senatsrechtsprechung Voraussetzung der Fälligkeit (vgl. den vorzitierten Senatsbeschluss vom 01.06.2017, sowie Senatsbeschluss v. 19.12.2017,1 AR 495+526/17; so auch OLG Celle B. 16.6.16, 1 Ars 34/16 P, KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2015 - 1 ARs 22/14 -, OLG Bamberg, B.v. 07.06.2017, 10 AR 30/16, NStZ-RR 2017, 392).