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   OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/2008, 2 Ss OWi 1325/08   

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https://dejure.org/2008,34223
OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/2008, 2 Ss OWi 1325/08 (https://dejure.org/2008,34223)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/2008, 2 Ss OWi 1325/08 (https://dejure.org/2008,34223)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 2 Ss OWi 1325/2008, 2 Ss OWi 1325/08 (https://dejure.org/2008,34223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungspflicht eines Gewerbetreibenden hinsichtlich der Berechtigung der "erziehungsbeauftragten Person" bei Begleitung von Jugendlichen; Besondere subjektive Anforderungen an die Geeignetheit und Qualität der "erziehungsbeauftragten Person"; wirksame ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Subjektive Anforderungen an die Geeignetheit und Qualität einer erziehungsbeauftragten Person im Hinblick auf ein dauerhaftes besonderes Autoritätsverhältnis gegenüber einem Minderjährigen; Voraussetzungen für eine wirksame Erziehungsbeauftragung und diesbezüglichen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06
    Auszug aus OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08
    Dieser hätte im übrigen auch im Gesetzeswortlaut selbst keinen Niederschlag gefunden (OLG Nürnberg, NStZ 2007, 43/44).

    Soweit teilweise das Vorliegen eines besonderen "Autoritätsverhältnisses" der erziehungsbeauftragten Person gegenüber dem Jugendlichen als Voraussetzung zur Wahrnehmung eines Erziehungsauftrages gefordert wird (so: Bayerische Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz, abrufbar http://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/vollzugshinw-juschg.pdf, S. 2), kann dies aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG nicht abgeleitet werden (so im Ergebnis auch: OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44; Erbs/Kohlhaas-Liesching, Strafrechtliche Nebengesetze , JuSchG § 1 Rn. 3; Scholz/Liesching, Jugendschutz, 4. Aufl. 2004, § 1 JuSchG Rn. 3; Ukrow, Jugendschutzrecht, 2004, Rn. 95; Liesching, NJW 2002, 3281/3282).

    Die Verantwortung über die richtige Auswahl und die Geeignetheit der "erziehungsbeauftragten Person" obliegt auf Grund des Personensorgerechts (§ 1626 Abs. 1 Satz 2, § 1631 Abs. 1 BGB) allein den Eltern bzw. den personensorgeberechtigten Personen (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

    Eine andere Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG würde auch die Dispositionsbefugnis der Eltern oder sonstiger sorgeberechtigter Personen weiter einschränken und die Priorität des Elternwillens nicht beachten (Nickles/Roll/Spürck/Umbach, § 1 JuSchG Rn. 7; Erbs/Kohlhaas-Liesching, a.a.O., JuSchG § 1 Rn. 3), ohne dass eine solche Einschränkung des Sorgerechts im Wortlaut der Norm eine ausdrückliche gesetzliche Regelung findet (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

    Zweifel an der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die erziehungsbeauftragte Person ergeben sich etwa dann, wenn diese sich selbst aus der Diskothek entfernt oder in Folge eigenen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs nicht mehr dazu fähig ist, die vereinbarten Erziehungsaufgaben in Form von Aufsichtspflichten zu übernehmen (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

  • OVG Bremen, 26.09.2007 - 1 B 287/07

    Anforderungen an Begleitung durch Erziehungsbeauftragten in Diskotheken

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08
    Daran fehlt es bei einem unvollständig ausgefüllten Vordruck, der zwar von einem Personensorgeberechtigten unterschriebenen wurde, ohne dass aber die erziehungsbeauftragte Person namentlich bekannt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 26.09.2007 - 1 B 287/07- abrufbar bei JURIS - NordÖR 2007, 492/493).

    Von einem solchen Zweifelsfall wird zum einen dann auszugehen sein, wenn ein "blanko" unterschriebener Vordruck zur Erziehungsbeauftragung vorgelegt wird und somit keine "Vereinbarung" i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG festgestellt werden kann (OVG Bremen a.a.O. NordÖR 2007, 492/493).

    Im übrigen kann durch ein Unterlassen ausreichender Kontrollen auch die gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit des Veranstalters berührt sein (OVG Bremen a.a.O. NordÖR 2007, 492/493).

  • AG Eggenfelden, 07.11.2005 - 23 OWi 24 Js 27435/05

    Alterskontrolle in Discotheken

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08
    Als Veranstalter großer Tanzveranstaltungen mit ca. 400 Gästen muss der Betroffene durch entsprechendes Personal sicherstellen, dass - auch bei größerem Ansturm - Besucher ordnungsgemäß kontrolliert werden (AG Eggenfelden NStZ-RR 2007, 213).
  • BayObLG, 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08
    Bereits bei der durch das JuSchG ersetzten bisherigen gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 JÖSchG a.F. mit der Definition eines Erziehungsberechtigten als einer Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt, war im einzelnen umstritten, ob die "Personensorge" ein Autoritätsverhältnis von gewisser Dauer voraussetzt (so: Erbs/Kohlhaas-Steindorf, Strafrechtliche Nebengesetze JÖSchG § 2 Anm. 3; Scholz, Jugendschutz, 2. Aufl. JÖSchG § 2 Anm. 2 b; ablehnend demgegenüber schon zum alten Recht: BayObLGSt 1995, 223/225).
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