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   OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14   

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https://dejure.org/2014,49610
OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14 (https://dejure.org/2014,49610)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14 (https://dejure.org/2014,49610)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14 (https://dejure.org/2014,49610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzliches Fahren trotz eines Fahrverbots und Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs; Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen; Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei Festsetzung von Einzelfreiheitsstrafen unter sechs Monaten

  • rechtsportal.de

    Vorsätzliches Fahren trotz eines Fahrverbots und Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahren trotz Fahrverbot: Zu den notwendigen Feststellungen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Strafbarkeit beim Anfahren von Personen, die den Weg blockieren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kfz ist nicht immer gefährliches Werkzeug

Papierfundstellen

  • StV 2016, 296
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vergewaltigung; Versuch (Rücktritt;

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14
    Auch dann, wenn die Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, hängt die Erfüllung des Tatbestandes nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB davon ab, dass das Fahrzeug tatsächlich als 'efährliches Werkzeug', d.h. als ein nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (Festhaltung u.a. an BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 [bei juris]).

    a) Auch dann, wenn die Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs bzw. eines Pkw begangen wurde, hängt die Erfüllung des Tatbestandes nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB davon ab, dass das Fahrzeug tatsächlich als ' g e f ä h r l ich e s Wer k z eug' , d.h. als ein nach seiner objektiven Beschaffenheit u n d nach der Art s e i n e r B e n u t z un g im Einzelfall geeignet ist, e r h eb l i c h e Körperverletzungen zuzufügen (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 [bei juris] m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 25.06.2013 - 3 Ss 36/13

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Beschränkung auf den

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14
    Die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt über Feststellungen zu Tatzeit und zur Tatbestandsverwirklichung an einem bestimmten Ort weitere den Schuldumfang wesentlich (mit-) bestimmende, der Tat erst ihr Gepräge gebende und damit nicht nur für den Rechtsfolgenausspruch bedeutsame Feststellungen zum Tatmotiv, den Verkehrsverhältnissen bei Tatbegehung sowie zum Fahrtanlass und gegebenenfalls weiteren konkreten Umständen der Tat, insbesondere zu Art, Dauer und Länge der beabsichtigten oder tatsächlich absolvierten Fahrtstrecken voraus, (Festhaltung u.a. an OLG Bamberg DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10 und OLG Bamberg BA 50 [2013], 88 = VerkMitt 2013, Nr. 36 = OLGSt StPO § 318 Nr. 20 = zfs 2013, 589).

    Feststellungen zu diesen Umständen, die den Taten das Gepräge geben, sind bei Delikten nach § 21 StVG deshalb regelmäßig unabdingbar, weil ohne sie keine Grundlage für die Verhängung von Rechtsfolgen gegeben ist (vgl. neben OLG Bamberg, Urt. v. 25.06.2013 - 3 Ss 36/13 = DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10 zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 3 Ss 86/14 = NStZ 2015, 55; vgl. auch KK/ G e r i cke 7. Aufl. § 353 Rn. 13, jew. m.w.N.).

  • BGH, 15.10.2014 - 2 StR 215/14

    Fehlen der Grundlage für eine verhängte Einzelstrafe wegen Körperverletzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14
    Da die noch nicht abgeurteilten Tatvorwürfe bei dem Revisionsgericht bereits nicht anhängig geworden sind, unterliegen sie weiterhin der Kognition des erkennenden Tatgerichts, das im Falle einer Berufung des Angeklagten bislang nur unvollständig über das Rechtsmittel entschieden hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 15.10.2014 - 2 StR 215/14 [bei juris]).

    Da der vom Landgericht bislang nicht abgeurteilte Tatvorwurf wegen vorsätzlichen Fahrens trotz Fahrverbots in zwei Fällen bei dem Revisionsgericht nicht anhängig geworden ist, unterliegt er weiterhin der Kognition der erkennenden Berufungskammer des Landgerichts, die bislang nur unvollständig über die Berufung des Angeklagten entschieden hat (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 15.10.2014 - 2 StR 215/14 [bei juris]).

  • OLG Bamberg, 20.12.2012 - 3 Ss 136/12

    Revision in Strafverfahren: Prüfung der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14
    Die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt über Feststellungen zu Tatzeit und zur Tatbestandsverwirklichung an einem bestimmten Ort weitere den Schuldumfang wesentlich (mit-) bestimmende, der Tat erst ihr Gepräge gebende und damit nicht nur für den Rechtsfolgenausspruch bedeutsame Feststellungen zum Tatmotiv, den Verkehrsverhältnissen bei Tatbegehung sowie zum Fahrtanlass und gegebenenfalls weiteren konkreten Umständen der Tat, insbesondere zu Art, Dauer und Länge der beabsichtigten oder tatsächlich absolvierten Fahrtstrecken voraus, (Festhaltung u.a. an OLG Bamberg DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10 und OLG Bamberg BA 50 [2013], 88 = VerkMitt 2013, Nr. 36 = OLGSt StPO § 318 Nr. 20 = zfs 2013, 589).
  • OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14
    Feststellungen zu diesen Umständen, die den Taten das Gepräge geben, sind bei Delikten nach § 21 StVG deshalb regelmäßig unabdingbar, weil ohne sie keine Grundlage für die Verhängung von Rechtsfolgen gegeben ist (vgl. neben OLG Bamberg, Urt. v. 25.06.2013 - 3 Ss 36/13 = DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10 zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 3 Ss 86/14 = NStZ 2015, 55; vgl. auch KK/ G e r i cke 7. Aufl. § 353 Rn. 13, jew. m.w.N.).
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