Rechtsprechung
OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 867/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Behördliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Übertragung der Verfolgungs- und Ahndungszuständigkeit von einer Gemeinde auf eine andere Gebietskörperschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Zuständigkeit für die bußgeldrechtliche Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen; Übertragung von einer Gemeinde auf eine andere Gebietskörperschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übertragung der örtlichen Zuständigkeit für die bußgeldrechtliche Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen von einer Gemeinde auf eine andere Gebietskörperschaft
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Punkte in Flensburg: Für Punktesünder kann Verzögerungstaktik trotz Überliegefrist wertvoll sein
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 121
- NZV 2010, 368
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 23.02.1981 - 5 Ss OWi 38/81
Verfahrensfehler; Verwaltungsbehörde; Von Amts wegen; Gerichtliches Verfahren
Auszug aus OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 867/09
9 Der Bußgeldbescheid erweist sich selbst dann als wirksame Verfahrensgrundlage, wenn er von der örtlich unzuständigen Behörde erlassen worden wäre (vgl. grundlegend: OLG Düsseldorf VRS 61, 275). - BayObLG, 29.09.2004 - 1 ObOWi 390/04
Wirksamer Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch kommunalen …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 867/09
Nichtigkeit wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung bei sachlicher Unzuständigkeit nur dann angenommen, wenn ein schwerwiegender, offenkundiger Mangel vorliegt (vgl. BayObLG Beschluss vom 29.09.2004, BayVBl 2005, 89, 90 m.w.N.). - BayObLG, 22.01.1971 - 4 Ws (B) 23/70
Auszug aus OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 867/09
Der Beschluss nach § 72 Abs. 1 OWiG steht hinsichtlich des Rechtsmittels einem Urteil gleich, so dass gegen ihn die Rechtsbeschwerde unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG das statthafte Rechtsmittel ist, auch wenn das Verfahren durch einen Beschluss nach § 46 Abs. 1 OWiG, § 206 a StPO hätte beendet werden können (vgl. BayObLG NJW 1971, 907).
- OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11
Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bayern: Prüfung der örtlichen …
Die so begründete Zuständigkeit der Gemeinden in Ordnungswidrigkeitenverfahren können die Gemeinden im Weg einer Zweckvereinbarung auf eine von ihnen übertragen (BayObLG NZV 1999, 258; BayObLG NJW 2005, 1447; OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 121).Ob aus kommunalrechtlicher Sicht Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung bestehen, kann letztlich offen bleiben, da dies jedenfalls nicht zu einer Nichtigkeit des Bußgeldbescheids führt (vgl. BayObLG NJW 2005, 1447; OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 121).