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   OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16   

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https://dejure.org/2017,18503
OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16 (https://dejure.org/2017,18503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2017 - 2 U 29/16 (https://dejure.org/2017,18503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 2 U 29/16 (https://dejure.org/2017,18503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen strafrechtlicher Verfolgung aufgrund unrichtiger Schlussfolgerungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung wegen strafrechtlicher Verfolgung aufgrund unrichtiger Schlussfolgerungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.03.2017)

    25.000 Euro Entschädigung: Unschuldig Verurteilter verlangt zusätzlich Schadenersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Cottbus, 22.01.2010 - 21 Ks 2/09

    Mann tötet Geliebte beim Sex

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld für von ihm erlittene Untersuchungshaft vom 09.03.2009 bis 26.08.2010 im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus, Aktenzeichen 1560 Js 8831/09 = Landgericht Cottbus, Az. 21 Ks 2/09 zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, 25.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit jedoch nicht unterschreiten soll.

    das am 21.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (2 O 17/15) abzuändern und die Beklagte gemäß Klageantrag vom 30.12.2014 zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld für von ihm erlittene Untersuchungshaft vom 09.03.2009 bis 26.08.2010 im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus, Aktenzeichen 1560 Js 8831/09 = Landgericht Cottbus, Az. 21 Ks 2/09 zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, 25.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit jedoch nicht unterschreiten soll.

  • LG Potsdam, 21.07.2016 - 2 O 17/15
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21.07.2016, Az. 2 O 17/15, wird zurückgewiesen.

    das am 21.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (2 O 17/15) abzuändern und die Beklagte gemäß Klageantrag vom 30.12.2014 zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld für von ihm erlittene Untersuchungshaft vom 09.03.2009 bis 26.08.2010 im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus, Aktenzeichen 1560 Js 8831/09 = Landgericht Cottbus, Az. 21 Ks 2/09 zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, 25.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit jedoch nicht unterschreiten soll.

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Mit Blick darauf, dass es in Fällen der vorliegenden Art sowohl für den Angeklagten als auch für die Staatsanwaltschaft unerwünscht ist, dass das Strafverfahren mit einem zivilrechtlichen Parallelprozess belastet wird und der Amtshaftungsprozess häufig nach der Klageerhebung - auch soweit eine Aussetzung nach § 148 ZPO nicht in Betracht kommen sollte - praktisch wieder zum Stillstand käme, ist der Beginn der Verjährungfrist vor Erstattung der Sachverständigengutachten in der zweiten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Cottbus und damit der Eintritt der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, anders als der des Staatshaftungsanspruchs, hier jedoch zumindest zweifelhaft (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1994 - III ZR 76/92 - (zu § 852 BGB), Rn. 37, juris; BGH, Beschluss vom 29.10.1987 - III ZR 33/87 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 309/96 -, BGHZ 138, 247-257, Rn. 17, juris).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Mit Blick darauf, dass es in Fällen der vorliegenden Art sowohl für den Angeklagten als auch für die Staatsanwaltschaft unerwünscht ist, dass das Strafverfahren mit einem zivilrechtlichen Parallelprozess belastet wird und der Amtshaftungsprozess häufig nach der Klageerhebung - auch soweit eine Aussetzung nach § 148 ZPO nicht in Betracht kommen sollte - praktisch wieder zum Stillstand käme, ist der Beginn der Verjährungfrist vor Erstattung der Sachverständigengutachten in der zweiten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Cottbus und damit der Eintritt der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, anders als der des Staatshaftungsanspruchs, hier jedoch zumindest zweifelhaft (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1994 - III ZR 76/92 - (zu § 852 BGB), Rn. 37, juris; BGH, Beschluss vom 29.10.1987 - III ZR 33/87 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 309/96 -, BGHZ 138, 247-257, Rn. 17, juris).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Somit bleibt der Geschädigte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1986 - III ZR 237/84 -, Rn. 35, juris).
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 33/87

    Pflichtwidrige Verfolgung eines Unschuldigen durch die Strafverfolgungsbehörden -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Mit Blick darauf, dass es in Fällen der vorliegenden Art sowohl für den Angeklagten als auch für die Staatsanwaltschaft unerwünscht ist, dass das Strafverfahren mit einem zivilrechtlichen Parallelprozess belastet wird und der Amtshaftungsprozess häufig nach der Klageerhebung - auch soweit eine Aussetzung nach § 148 ZPO nicht in Betracht kommen sollte - praktisch wieder zum Stillstand käme, ist der Beginn der Verjährungfrist vor Erstattung der Sachverständigengutachten in der zweiten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Cottbus und damit der Eintritt der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, anders als der des Staatshaftungsanspruchs, hier jedoch zumindest zweifelhaft (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1994 - III ZR 76/92 - (zu § 852 BGB), Rn. 37, juris; BGH, Beschluss vom 29.10.1987 - III ZR 33/87 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 309/96 -, BGHZ 138, 247-257, Rn. 17, juris).
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

    Zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Die freie Tatsachenprüfung findet ihre Grenze nur, soweit Existenz und Inhalt eines Strafurteils Tatbestandsvoraussetzungen eines Anspruchs bilden (BGH, Beschluss vom 16.03.2005 - IV ZR 140/04 -, Rn. 2, juris BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 49/16 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar, d. h. in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (BGHZ 100, 31, 33; 160, 308, 313; BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05 - NJW 2006, 2262, 2263 Rn. 10).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12

    Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Im Rahmen der Haftung nach § 839 BGB tritt zugleich gemäß Art. 34 Satz 1 GG - im Wege der befreienden Haftungsübernahme - der Staat beziehungsweise die jeweilige Anstellungskörperschaft als Anspruchsgegner des Geschädigten an die Stelle dessen, der in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt hat; in diesem Falle scheidet eine persönliche Haftung des Amtsträgers gegenüber dem Geschädigten aus (BGH, Urteil vom 06.03.2014 - III ZR 320/12 -, BGHZ 200, 253 - 263, Rn. 29).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04

    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
    Die freie Tatsachenprüfung findet ihre Grenze nur, soweit Existenz und Inhalt eines Strafurteils Tatbestandsvoraussetzungen eines Anspruchs bilden (BGH, Beschluss vom 16.03.2005 - IV ZR 140/04 -, Rn. 2, juris BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 49/16 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05

    Zahnverlust bei Restaurantbesuch

  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 280/06

    Pflichten eines Entwässerungsverbandes bei absehbarem längerfristigen Ausfall von

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