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OLG Brandenburg, 06.07.2000 - 5 U 171/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 16.04.1999 - 1 O 329/96
- OLG Brandenburg, 06.07.2000 - 5 U 171/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95
Begriff der Verwendungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2000 - 5 U 171/99
Notwendig sind in der Regel diejenigen Aufwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind (BGH NJW 1996, S. 921 (922) m. z. N.). - BGH, 19.12.1997 - V ZR 54/97
Moratorium für Konsumgenossenschaften und Raiffeisengenossenschaften
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2000 - 5 U 171/99
Auf das Vorhandensein eines selbständigen Gebäudeeigentums kommt es dabei nicht an, wobei allerdings ab 01. Oktober 1994 das Recht zum Besitz nur in dem Maße fortbesteht, wie eine Anspruchsberechtigung nach dem SachenRBerG besteht (vgl. BGH in VIZ 1998, S. 227 ff.).
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Nutzungsentgelt für ein vormals volkseigenes …
Hiervon ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (Urteil des Senates vom 06. Juli 2000 - 5 U 171/99; Urteil vom 28. September 2000 - 5 U 27/97; Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 76/00) in entsprechender Anwendung von § 102 BGB in Verbindung mit § 287 ZPO einen Abzug von 5% wegen eines pauschalierten Aufwandes im Zusammenhang mit der Nutzung bzw. Vermietung des Gebäudes in Abzug zu bringen.