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OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1944, 1955
Mangelnde Kenntnis des Ausschlagungsrechts kein Anfechtungsgrund
- erbrechtsiegen.de
Anfechtung der Erbschaftsannahme bei fehlender Kenntnis eines Ausschlagungsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung der Annahme einer Erbschaft
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahme einer Erbschaft und deren Anfechtung
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 17.12.2019 - 32 VI 57/18
- OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82
Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20
Etwas anderes mag nur im Fall der Erbschaftsannahme durch schlüssiges Verhalten, etwa durch Verfügung über Nachlassgegenstände nach Eintritt des Erbfalls, gelten, wenn dem Erben die Möglichkeit der Ausschlagung völlig unbekannt war und er deshalb nicht wusste, dass er durch sein Verhalten zugleich die Erbschaft angenommen hatte, weil ihm dann der Annahmewille fehlte (BayObLGZ 1983, 153). - BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20
Die Erklärung kann vor diesem Hintergrund nicht zulässig gemäß § 119 BGB mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewusst, dass er die Erbschaft ausschlagen könne (BayObLGZ 1987, 356 ff; BayObLG NJW-RR 1995, 904). - BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87
Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20
Die Erklärung kann vor diesem Hintergrund nicht zulässig gemäß § 119 BGB mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewusst, dass er die Erbschaft ausschlagen könne (BayObLGZ 1987, 356 ff; BayObLG NJW-RR 1995, 904).