Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch von offenen Mietzinsen durch wirksamen Eintritt eines Insolvenzschuldners in das Mietverhältnis; Anfechtbarkeit einer Vereinbarung i.R.e. Schadensersatzanspruchs; Statthaftigkeit der Klage im Urkundenprozess durch Vorlage der Mietvertragsurkunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbarkeit des Eintritts der späteren Insolvenzschuldnerin in einen Mietvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustimmung zum Schuldneraustausch als entgeltliche Gegenleistung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenz des Mieters: Anfechtbarkeit des Eintritts in ein bestehendes Mietverhältnis? (IMR 2011, 473)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.06.2010 - 51 O 37/10
- OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
- BGH, 26.04.2012 - IX ZR 146/11
- OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1974
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00
Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
29 Eine Leistung ist dann als unentgeltlich anzusehen, wenn nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts der Verfügung des Leistenden keine Leistung gegenübersteht, dem Verfügenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließen soll, während Entgeltlichkeit vorliegt, wenn der Schuldner für seine Leistung eine ausgleichende Gegenleistung erhalten hat (vgl. BGHZ 113, 98, 101 f.; BGH ZIP 1992, 1089, 1091; BGH ZIP 2005, 767, 768; BGH ZIP 2008, 1385;… Münchener Kommentar/Kirchhoff, a.a.O., § 134 Rn. 17).Eine unentgeltliche Leistung ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil - wenn man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Dreipersonenverhältnis (vgl. BGH ZIP 2005, 767; BGH ZIP 2006, 957) für entsprechend anwendbar hält, was im Ergebnis offenbleiben kann - die Klägerin durch die Vertragsübernahme dadurch besser stünde, weil die gegenüber der K... V... mbH entstehenden Mietforderungen nicht durchsetzbar und daher wirtschaftlich wertlos gewesen wären.
- BGH, 30.03.2006 - IX ZR 84/05
Begriff der Unentgeltlichkeit der Leistung
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Darauf kommt es jedoch nicht an, da maßgeblich allein ist, ob der Empfänger seinerseits eine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat (…vgl. BGH ZIP 2005, a.a.O.; BGH ZIP 2006, 957, 958;… BGH ZIP 2008, a.a.O.).Eine unentgeltliche Leistung ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil - wenn man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Dreipersonenverhältnis (vgl. BGH ZIP 2005, 767; BGH ZIP 2006, 957) für entsprechend anwendbar hält, was im Ergebnis offenbleiben kann - die Klägerin durch die Vertragsübernahme dadurch besser stünde, weil die gegenüber der K... V... mbH entstehenden Mietforderungen nicht durchsetzbar und daher wirtschaftlich wertlos gewesen wären.
- BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06
Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Im Übrigen brauchen unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen nicht durch Urkunden bewiesen werden (vgl. BGHZ 62, 286, 289 ff. = NJW 1974, 1199; BGH NJW 2008, 523 m.w.N.).Insoweit kann der Beweis auch nicht durch die Vorlage von Gutachten, deren inhaltliche Richtigkeit im Übrigen bestritten ist, ersetzt werden (vgl. BGHZ 173, 366 = BGH NJW 2008, 523).
- BGH, 09.07.2009 - IX ZR 86/08
Berechtigung zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 4 InsO aufgrund einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert hat (vgl. BGHZ 124, 76, 78 f.;… BGH ZIP 2007, 452, zitiert nach juris Rn. 18; BGH ZIP 2009, 1674, zitiert nach juris Rn. 25 m.w.N.), wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten. - BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05
Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Entgegen der Ansicht des Beklagten handelt es sich dabei um neues Vorbringen i.S.d. § 531 Abs. 2 ZPO, das nicht lediglich in erster Instanz konkret Vorgetragenes näher konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert (vgl. dazu BGH NJW 2007, 1531, 1532 m.w.N.). - BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
Benachteiligung der Gläubiger durch Schaffung einer Aufrechnungslage
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Dabei ist der Eintritt einer Gläubigerbenachteiligung isoliert mit Bezug auf die konkret bewirkte Minderung des eigentlichen Vermögens oder der Vermehrung der Passiva des Schuldners zu beurteilen (…vgl. BGH a.a.O.; BGH ZIP 2005, 1521, 1523). - BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92
Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert hat (vgl. BGHZ 124, 76, 78 f.;… BGH ZIP 2007, 452, zitiert nach juris Rn. 18;… BGH ZIP 2009, 1674, zitiert nach juris Rn. 25 m.w.N.), wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten. - BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Vornahme von Gläubiger benachteiligender Treuhandvereinbarung
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NZI 2007, 452) betrifft den Fall des Austausches eines Schuldners des Insolvenzschuldners gegen einen anderen und ist daher mit der hier vorliegenden Konstellation nicht vergleichbar. - BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03
Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Da es sich bei einem ein Vorbehaltsurteil bestätigenden Urteil - ebenso wie bei einer Bestätigung eines Grundurteils durch das Berufungsgericht (vgl. dazu BGH NJW-RR 2004, 1294, zitiert nach juris Rn. 9) - nicht um eine Zurückverweisung im eigentlichen Sinne handelt, hat es eine Kostenentscheidung zu enthalten (…vgl. BGH a.a.O.). - BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04
Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Diese können im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO eingeklagt werden (vgl. BGH NJW 1999, 1408; BGH NJW 2005, 2701). - BGH, 05.06.2008 - IX ZR 163/07
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung im Drei-Personen-Verhältnis
- BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72
Beweisbedürftigkeit von Tatsachen
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
- BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91
Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten
- BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97
Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß
- BGH, 21.01.1993 - IX ZR 275/91
Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter
- BGH, 26.04.2012 - IX ZR 146/11
Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2011, 1974 veröffentlicht ist, hat gemeint, die Klage sei im Urkundenprozess statthaft. - OLG Karlsruhe, 29.02.2016 - 8 U 135/10
Insolvenzanfechtung: Benachteiligungsvorsatz bei mittelbarer …
Dies zeigt auch der Umstand, dass "im ersten Zugriff" mehrere Landgerichte (neben der Vorinstanz die Landgerichte Potsdam [Urteil vom 30. Juni 2010 - 51 O 37/10] und Leipzig [Urteil vom 31. August 2010 - 7 HKO 3990/09]) und zwei jeweils mit drei Berufsrichtern besetzte Senate der Oberlandesgerichte Dresden (Urteil vom 20. April 2011 - 13 U 1416/10) und Brandenburg (Urteil vom 10. August 2011 - 3 U 112/10) schon bei der Prüfung des objektiven Tatbestandes das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung - zwar rechtsfehlerhaft, aber gewiss nicht vorsätzlich rechtsfehlerhaft - verneinten.