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OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Übergangsrecht beim Nebenklägerbeistand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des beigeordneten Nebenklägerbeistands; Anwendbares Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online (Leitsatz)
§ 61 RVG
Übergangsrecht beim Nebenklägerbeistand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Vergütung des Beistands für den Nebenkläger
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 21.02.2005 - 24 KLs 2/04
- OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 253
- Rpfleger 2005, 565
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90
Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05
Dies rechtfertigt sich daraus, dass mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger das Wahlmandat erlischt (BGH NStZ 91, 94) und ein Vertretungsverhältnis anderer Art begründet wird. - OLG Düsseldorf, 10.10.1995 - 1 Ws 710/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05
Noch zu § 134 BRAGO , der § 60 RVG wörtlich und § 61 RVG im inhaltlichen Kern entspricht, hat sich jedoch eine Rechtsprechung entwickelt, die eine Ausnahme vorsieht: Der Rechtsanwalt, der erst nach Inkrafttreten einer Änderung des Gebührenrechts zum Pflichtverteidiger bestellt wird, soll seine Vergütung als Pflichtverteidiger auch dann nach neuem Recht erhalten, wenn er schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger tätig war (OLG Düsseldorf, AnwBl. 76, 354; AnwBl. 96, 175; StV 96, 165; OLG Celle MDR 95, 532; OLG Oldenburg JurBüro 96, 472; OLG Koblenz Rpfleger 88, 123; a. A. OLG Bamberg JurBüro 89, 965). - OLG Celle, 17.01.1995 - 3 ARs 407/94
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05
Noch zu § 134 BRAGO , der § 60 RVG wörtlich und § 61 RVG im inhaltlichen Kern entspricht, hat sich jedoch eine Rechtsprechung entwickelt, die eine Ausnahme vorsieht: Der Rechtsanwalt, der erst nach Inkrafttreten einer Änderung des Gebührenrechts zum Pflichtverteidiger bestellt wird, soll seine Vergütung als Pflichtverteidiger auch dann nach neuem Recht erhalten, wenn er schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger tätig war (OLG Düsseldorf, AnwBl. 76, 354; AnwBl. 96, 175; StV 96, 165; OLG Celle MDR 95, 532; OLG Oldenburg JurBüro 96, 472; OLG Koblenz Rpfleger 88, 123; a. A. OLG Bamberg JurBüro 89, 965). - LG Berlin, 18.06.1987 - 82 T 288/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05
Noch zu § 134 BRAGO , der § 60 RVG wörtlich und § 61 RVG im inhaltlichen Kern entspricht, hat sich jedoch eine Rechtsprechung entwickelt, die eine Ausnahme vorsieht: Der Rechtsanwalt, der erst nach Inkrafttreten einer Änderung des Gebührenrechts zum Pflichtverteidiger bestellt wird, soll seine Vergütung als Pflichtverteidiger auch dann nach neuem Recht erhalten, wenn er schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger tätig war (OLG Düsseldorf, AnwBl. 76, 354; AnwBl. 96, 175; StV 96, 165; OLG Celle MDR 95, 532; OLG Oldenburg JurBüro 96, 472; OLG Koblenz Rpfleger 88, 123; a. A. OLG Bamberg JurBüro 89, 965).
- KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
Rechtsanwaltsvergütung: Übergangsrecht beim Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger
Auch das OLG Brandenburg (NStZ-RR 2005, 253, 254) führt aus, der Wortlaut des § 61 RVG deute darauf hin, daß es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Bestellung im Sinne der Entscheidung des Gerichts über die Bestellung ankomme. - OLG Köln, 20.11.2007 - 2 Ws 609/07
Inhalt und Tragweite einer einvernehmlichen Erklärung über die Aussetzung einer …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 15.02.2005 - 2 Ws 47/05-) , kann eine Verständigung zwar einen gewissen Vertrauensschutz begründen, der aber von vorneherein dadurch begrenzt ist, dass die Strafvollstreckungskammer - die am Zustandekommen der Verständigung nicht beteiligt ist - eine eigenverantwortliche, an den gesetzlichen Voraussetzungen des § 57 StGB orientierte Entscheidung zu treffen hat. - OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 2 Ws 50/05
Gebühr des Rechtsanwalts: Stichtag für die Bemessung des Honorars des Beistands …
Vergleichbar mit dem Pflichtverteidiger, der dem Beschuldigten wegen der Art oder der Schwere der ihm zur Last gelegten Tat bestellt wird, wird der Beistand hier dem Nebenkläger wegen der Art und der Schwere der Tat, die zu dessen Nachteil begangen worden sein soll, bestellt (vgl. OLG Brandenburg, NStZ-RR 2005, 253).