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   OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13   

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https://dejure.org/2014,707
OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2014,707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2014 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2014,707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 5 U 4/13 (https://dejure.org/2014,707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besitzrechtsvermerk; Verjährung bereinigungsrechtlicher Ansprüche; Anerkenntnis; Stillhalteabkommen; Hemmung durch Verhandlungen über den Anspruch; Widerklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen auf Sachenrechtsbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13
    Ob dem Schreiben vom 23. Mai 2000 überhaupt eine solche hemmende Wirkung beigemessen werden kann, ist fraglich (verneinend bei der Abrede, ein Sachverständigengutachten einzuholen BGH NJW 1999, 1101; Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 202, Rn. 8), muss jedoch letztlich nicht entschieden werden, da auch dann keine relevante Hemmung eingetreten ist.
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13
    Im Schreiben der M... an die Gemeinde S... vom 28. März 2007 (GA Bl. 128), in dem der Gemeinde die Absicht mitgeteilt wird, eine Zusammenführung von Gebäude und Grundstück nach dem SachenRBerG durchzuführen, ist schon deshalb kein den Beklagten begünstigendes Anerkenntnis zu sehen, weil ein solches eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger oder zumindest gegenüber einem Dritten erfordert, wenn dieser es an den Berechtigten weiterleiten soll (Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 212, Rn. 7; BGH NJW 2008, 2776), was bei der Gemeinde offensichtlich nicht der Fall ist.
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 4/13
    Beendet wird die Hemmung durch Weigerung der Fortsetzung der Verhandlungen, was durch ein klares und eindeutiges Verhalten einer Partei, i.d.R. durch ein doppeltes Nein: kein Anspruch, keine weiteren Verhandlungen, zum Ausdruck kommen muss (Palandt/Ellenberger a.a.O., § 203, Rn 4; BGH NJW 1998, 2819; BeckOK/Spindler, BGB, Stand 2013, a. a. O.; § 203 Rn. 7 m. w. N).
  • OLG Koblenz, 16.03.2016 - 10 U 557/15

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche eines

    Sie wirkt nicht ohne weiteres auf denjenigen Zeitpunkt zurück, zu dem der Anspruchsteller den Anspruch vor dem Einschlafen der Verhandlungen erstmals gegen den Beklagten geltend gemacht hatte (entgegen OLG Köln, Urt. v. 01.07.2013 - 5 U 4/13 -, juris; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 26.10.2006 - VII ZR 194/05 - NJW 2007, 587; Urt. v. 19.12.2013 - IX ZR 120/11 - VersR 2014, 597).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2016 - 5 U 94/15

    Sachenrechtsbereinigung: Voraussetzungen einer bereinigungsfähigen Nutzung;

    Da die Klage auf Feststellung von Ansprüchen gerichtet ist, ist ein Abzug von 20 % des von den Parteien unstreitig zugrunde gelegten Grundstückswertes von 84.150 EUR für die Gesamtfläche und 42.075 EUR für die Hälfte der Fläche für die Bewertung des Grundstücks ohne Aufbauten gerechtfertigt (BGH MDR 2001, 292), damit ergibt sich der Wert von 33.660 EUR (= 42.075 EUR - 20 %) und für die Widerklage von 42.075 EUR (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2014, 5 U 4/13).
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