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   OLG Brandenburg, 17.05.2010 - 10 UF 10/10   

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https://dejure.org/2010,13384
OLG Brandenburg, 17.05.2010 - 10 UF 10/10 (https://dejure.org/2010,13384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2010 - 10 UF 10/10 (https://dejure.org/2010,13384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 10 UF 10/10 (https://dejure.org/2010,13384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Umgangsrecht der Großeltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1685
    Regelung des Umgangs zwischen Großeltern und Enkelkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1991
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.06.2000 - 11 UF 26/00

    Zum Anspruch auf Einräumung von Besuchskontakten der Großeltern mit dem Enkelkind

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2010 - 10 UF 10/10
    Dabei geht das Gesetz davon aus, dass der Aufbau einer zwischenmenschlichen Beziehung zu den Großeltern regelmäßig im Interesse des Kindes liegt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 200, 1601, 1602; Johannsen/ Henrich/Jaeger, Familienrecht, 5. Aufl., § 1685, Rz. 3; Spangenberg, FamRZ 2002, 48).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 11 UF 165/04

    Regelung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihren Enkelkindern -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2010 - 10 UF 10/10
    Die Mutter ist nämlich für R... die Hauptbezugsperson, sie bietet ihm abgesehen von der Beziehung zu den Großeltern alles, was für eine gedeihliche Entwicklung erforderlich ist (vgl. dazu auch OLG Hamm, FamRZ 2005, 2012).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2014 - 10 UF 47/14

    Kindschaftsrecht: Umgangsrecht mit einem nicht leiblichen Kind; Anforderungen an

    Bestehen zwischen dem betreuenden Elternteil und dem von § 1685 BGB erfassten Personenkreis von Streit geprägten Spannungen, ist davon auszugehen, dass ein Umgang zu seelischen Belastungen und/oder Loyalitätskonflikten des Kindes führen würde (Senat, Beschluss vom 17.5.2010 - 10 UF 10/10, BeckRS 2010, 12593).

    Das Umgangsrecht steht dem von § 1685 Abs. 2 BGB erfassten Personenkreis nur zu, wenn positiv feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl dient (Senat, Beschluss vom 17.5.2010 - 10 UF 10/10, BeckRS 2010, 12593).

  • OLG Brandenburg, 22.07.2022 - 9 UF 30/22

    Beschwerde von Großeltern gegen eine Umgangsregelung Umgangsrecht als ein

    Es ist allgemein anerkannt und das Amtsgericht betont dies zu Recht, dass insbesondere bei unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Eltern und den Großeltern davon auszugehen sein wird, dass der Umgang mit diesen nicht dem Kindeswohl entspricht, weil zu besorgen ist, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geraten würde (vgl. LVerfG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2018, Az. 19/18; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017, Az. XII 350/16; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2017, Az. 3 UF 120/17; erkennender Senat, Beschluss vom 4. Juli 2019, Az. 9 UF 6/18; Brandenburgisches [Bbg.] OLG - 4. Familiensenat, Beschluss vom 17. Januar 2018, Az. 13 UF 152/17; Bbg. OLG - 2. Familiensenat, Beschluss vom 17. Mai 2010, Az. 10 UF 10/10; OLG Hamm, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 11 UF 108/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2007, Az. 18 UF 217/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. August 1999, 15 UF 166/99 - jeweils zitiert nach juris; Grüneberg-Götz, BGB, 81. Aufl., § 1685 Rdnr. 3 f.; Johannsen/Henrich/Althammer, a.a.O., Rdnr. 8; Staudinger/Dürbeck, BGB (2019), § 1685 Rdnr. 37).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 2 WF 31/16

    Bezugsperson, sozial-familiäre Beziehung, Verlobter der Kindesmutter

    Zwar ist nicht außer Acht zu lassen, dass ein gegen den Willen des Vormunds durchgeführtes Umgangsrecht in dessen Recht, den Umgang des Kindes zu bestimmen, eingreift und dann, wenn es zu Spannungen zwischen dem Antragsteller und dem Vormund käme, das Entstehen seelischer Belastungen oder eines Loyalitätskonflikten des Kindes möglich ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 10 UF 10/10 - FamRZ 2010, 1991).
  • OLG Brandenburg, 22.05.2017 - 10 WF 71/17

    Verfahrenskostenhilfe: Umgangsrecht dreier Kinder mit ihrer Großmutter und deren

    Das Amtsgericht ist zwar im Grundsatz zu Recht davon ausgegangen, dass bei unüberbrückbaren Zerwürfnis oder empfindlichen Störungen der Beziehung zwischen Eltern und Großeltern der Umgang des Kindes mit den Großeltern in der Regel nicht dem Kindeswohl dient (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 17.5.2010 - 10 UF 10/10, FamRZ 2010, 1991).
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