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   OLG Brandenburg, 17.05.2017 - 4 U 136/15   

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https://dejure.org/2017,18506
OLG Brandenburg, 17.05.2017 - 4 U 136/15 (https://dejure.org/2017,18506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2017 - 4 U 136/15 (https://dejure.org/2017,18506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 4 U 136/15 (https://dejure.org/2017,18506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Catering-Vertrages wegen andauernden Zahlungsverzuges des Auftragnehmers mit Zuschauerabgaben

  • rechtsportal.de

    BGB § 314
    Außerordentliche Kündigung eines für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Catering-Vertrages wegen andauernden Zahlungsverzuges des Auftragnehmers mit Zuschauerabgaben

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2017 - 4 U 136/15
    Wird der Kündigungsgrund hingegen aus Vorgängen hergeleitet, die dem Einfluss des Kündigungsgegners entzogen sind und aus der eigenen Interessensphäre des Kündigenden herrühren, rechtfertigt dies nur in Ausnahmefällen die fristlose Kündigung (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 7. März 2013 - III ZR 231/12 - Rdnr. 17).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2017 - 4 U 136/15
    Als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung anerkannt ist die Nichtbegleichung fälliger Forderungen durch den Schuldner in nicht unerheblicher Höhe über einen längeren Zeitraum oder wiederholt, ausreichen kann aber auch, dass der Schuldner in erheblicher Höhe nur unter Verzug geleistet hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2002 - 2 AZR 494/00 - Rdnr. 37).
  • KG, 31.03.2008 - 12 U 123/07

    Stundungsvereinbarung bei Schulden aus Gewerberaummietvertrag: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2017 - 4 U 136/15
    Dies ist nicht nur dann anzunehmen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschlechtern, sondern auch dann, wenn dem stillschweigenden Vorbehalt des Gläubigers, der Schuldner werde sich hinsichtlich der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen vertragstreu verhalten, nicht entsprochen wird (KG Berlin, Urteil vom 31. März 2008 - 12 U 123/07 - und OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juli 2006 - 8 U 714/06).
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