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   OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12   

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https://dejure.org/2013,22398
OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22398)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2013 - 2 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22398)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2013 - 2 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Träger der Straßenbaulast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
    Kein Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Träger der Straßenbaulast, da nicht nachgewiesen ist, dass die klagende Motorradfahrerin durch Rollsplit zu Fall gekommen ist.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsunfall im Baustellenbereich: Wann haften AG und AN?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsunfall im Baustellenbereich: Wie wird der Anscheinsbeweis entkräftet? (IBR 2013, 685)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2067
  • BauR 2014, 566
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12
    Mit der Übertragung der Verkehrssicherungspflicht verblieben bei dem Beklagten zu 1. Aufsichts- und Überwachungspflichten (BGH NJW-RR 1989, S. 394).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055; Senat, Urteil vom 13.02.2007, 2 U 12/06).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12
    Die öffentlich-rechtlich gestaltete Amtspflicht (§ 10 BbgStrG) zur Sorge für die Verkehrssicherheit entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGHZ 60, 54).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06

    Amtshaftung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenbaubehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055; Senat, Urteil vom 13.02.2007, 2 U 12/06).
  • KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08

    Verkehrsunfallprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung aufgrund des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12
    Möglich ist aber, dass das Gericht aufgrund des Akteninhaltes und der Verhandlung von der Richtigkeit einer bestrittenen Behauptung des Unfallherganges überzeugt ist, ohne dass es zusätzlich einer Parteivernehmung bedürfte (KG, Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 12 U 184/08).
  • OLG Schleswig, 18.06.2015 - 7 U 143/14

    Unfall eines Motorradfahrers auf Rollsplitt bei fehlendem Warnzeichen - Haftung

    Auch wenn die konkret durchzuführenden Arbeiten auf ein anderes Unternehmen übertragen werden, verbleiben Aufsichts- und Überwachungspflichten (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. August 2013 - 2 U 34/12 -, Rn. 19, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19

    Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht im

    Tut er dies nicht, trifft den Sicherungspflichtigen keine Haftung (Senatsurteil vom 20.08.2013 - 2 U 34/12 -, Rn. 18, juris).

    Denn dieser bringt eine erhebliche Sturzgefahr für Zweiradfahrer wie Motorradfahrer mit sich (vgl. nur Senat, Urteil vom 20. August 2013 - 2 U 34/12 -, BauR 2014, 566).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 U 106/19
    Tut er dies nicht, trifft den Sicherungspflichtigen keine Haftung (Senatsurteil vom 20.08.2013 - 2 U 34/12 -, Rn. 18, juris).

    Denn dieser bringt eine erhebliche Sturzgefahr für Zweiradfahrer wie Motorradfahrer mit sich (vgl. nur Senat, Urteil vom 20. August 2013 - 2 U 34/12 -, BauR 2014, 566).

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