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   OLG Brandenburg, 20.09.2016 - 13 WF 219/16   

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https://dejure.org/2016,56614
OLG Brandenburg, 20.09.2016 - 13 WF 219/16 (https://dejure.org/2016,56614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2016 - 13 WF 219/16 (https://dejure.org/2016,56614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2016 - 13 WF 219/16 (https://dejure.org/2016,56614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast des um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden für das Nichtbestehen oder die Nichtdurchsetzbarkeit eines Verfahrenskostenvorschussanspruchs im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren; Rechtsfolgen möglicher Obliegenheitsverstöße des Unterhaltsgläubigers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 12.06.1990 - 18 UF 94/90

    Auskunftsanspruch gegenüber einem selbstständigen Unternehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2016 - 13 WF 219/16
    Bei einem Beleganspruch sie die verlangten Belege so genau wie möglich zu bezeichnen, damit die Frage, um welche Belege es sich handeln soll, nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. BGH NJW 1983, 1056 = FamRZ 1983, 454; OLG Stuttgart FamRZ 1991, 84; BeckOK BGB/Reinken BGB § 1605 Rn. 28).

    Desgleichen sind bei einem Beleganspruch die verlangten Belege so genau wie möglich zu bezeichnen, damit die Frage, um welche Belege es sich handeln soll, nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. BGH NJW 1983, 1056 = FamRZ 1983, 454; OLG Stuttgart FamRZ 1991, 84; BeckOK BGB/Reinken BGB § 1605 Rn. 28).

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81

    Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2016 - 13 WF 219/16
    Bei einem Beleganspruch sie die verlangten Belege so genau wie möglich zu bezeichnen, damit die Frage, um welche Belege es sich handeln soll, nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. BGH NJW 1983, 1056 = FamRZ 1983, 454; OLG Stuttgart FamRZ 1991, 84; BeckOK BGB/Reinken BGB § 1605 Rn. 28).

    Desgleichen sind bei einem Beleganspruch die verlangten Belege so genau wie möglich zu bezeichnen, damit die Frage, um welche Belege es sich handeln soll, nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. BGH NJW 1983, 1056 = FamRZ 1983, 454; OLG Stuttgart FamRZ 1991, 84; BeckOK BGB/Reinken BGB § 1605 Rn. 28).

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2016 - 13 WF 219/16
    Anders als der Zahlungsanspruch aus § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB setzt der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB noch nicht voraus, daß der Unterhaltsanspruch, dessen Feststellung er dient, dem Grunde nach bereits besteht; vielmehr wird die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs dem Gläubiger durch den Auskunftsanspruch gerade insoweit erleichtert, als Einkünfte und Vermögen des in Anspruch genommenen Ehegatten für das Bestehen und die Höhe des Unterhaltsanspruchs von Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 85, 16, Rn. 33).

    Anders als der Zahlungsanspruch aus § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB setzt der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB noch nicht voraus, daß der Unterhaltsanspruch, dessen Feststellung er dient, dem Grunde nach bereits besteht; vielmehr wird die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs dem Gläubiger durch den Auskunftsanspruch gerade insoweit erleichtert, als Einkünfte und Vermögen des in Anspruch genommenen Ehegatten für das Bestehen und die Höhe des Unterhaltsanspruchs von Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 85, 16, Rn. 33).

  • BGH, 10.07.2008 - VII ZB 25/08

    Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Verhältnis zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2016 - 13 WF 219/16
    Im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren hat der um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchende die Darlegungslast für das Nichtbestehen oder die Nichtdurchsetzbarkeit eines Verfahrenskostenvorschussanspruchs (vgl. BGH FamRZ 2008, 1842 Rn. 9 m.w.N.).

    Die Darlegungslast für das Nichtbestehen oder die Nichtdurchsetzbarkeit eines Verfahrenskostenvorschussanspruchs hat der Antragsteller (vgl. BGH FamRZ 2008, 1842 Rn. 9 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.03.2023 - 9 WF 169/22
    Zur bestimmten Fassung eines Auskunftsantrages, der auf eine vollstreckungsfähige Verpflichtung gerichtet ist, gehört mindestens eine Bezeichnung der Einkunftsart, über die Auskunft verlangt wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.09.2016 - 13 WF 219/16 - Rn 6, zitiert nach juris; Wendl/Dose/Schmitz, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. 2019, § 10 Rdnr. 350).
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