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   OLG Brandenburg, 21.06.2019 - 1 AR 16/19 (SA Z)   

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https://dejure.org/2019,18089
OLG Brandenburg, 21.06.2019 - 1 AR 16/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,18089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2019 - 1 AR 16/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,18089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 1 AR 16/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,18089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Negativer Zuständigkeitsstreit; Entfall der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Willkürlicher Verweisungsbeschluss

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 679
  • NZI 2019, 667
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2019 - 1 AR 16/19
    Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei ihm nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen; anderenfalls entbehrt der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage und muss deshalb als willkürlich betrachtet werden (BGH, NJW 2006, 847 Rn. 13).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2019 - 1 AR 16/19
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9; Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03

    Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2019 - 1 AR 16/19
    Beide Entscheidungen genügen den Anforderungen, die an das Merkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Verfahrensbeteiligten bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (statt vieler: Senat, NJW 2004, 780; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Auflage, § 36 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2019 - 1 AR 16/19
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9; Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.).
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