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   OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20   

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https://dejure.org/2020,9620
OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20 (https://dejure.org/2020,9620)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2020 - 1 AR 6/20 (https://dejure.org/2020,9620)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2020 - 1 AR 6/20 (https://dejure.org/2020,9620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20
    Dies gelte selbst dann, wenn die Altausweisung noch nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regeln ausgeführt worden war (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, 1 C 18.14, zit. nach juris, dort Rn. 13, abgedruckt auch in BVerwGE 151, 361; ausführlich OLG Dresden aaO.).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20
    Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht diese Auslegung damit, dass sich die Rechtswirkungen beider Rechtsakte entsprächen (BVerwG, Urteil vom 04. September 2007, 1 C 21.07, zit. nach juris, dort Rn. 14 f., abgedruckt auch in: BVerwGE 129, 243 ff.).
  • OLG Celle, 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16

    Unzulässigkeit der Übertragung einer Strafvollstreckung an Rumänien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20
    Nach § 73 IRG ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten verstoßen würde sowie wenn die Erledigung der Rechtshilfe zu den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2017, 2 AuslA 50/17; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2016, 1 AR (Ausl) 59/16; jeweils zit. n. juris).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20
    b) Eine Überprüfung der Entschließung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) als Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckungsübertragung auf eventuelle Ermessensfehler ist in den §§ 85 ff. IRG als maßgebliche gesetzliche Regelungen für die Vollstreckungsübergabe an einen anderen Mitgliedstaat der EU - wie auch in § 71 IRG bei der Vollstreckungsübergabe an sonstige Staaten - einfachgesetzlich nicht vorgesehen und auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1997 (Az. 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (BVerfG NJW 1997, 3013)) verfassungsrechtlich nicht geboten.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG NVwZ 2017, 879 ff. m.w.N.) steht im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 FreizügG/EU eine (selbst vor Erlangung des Unionsbürgerstatus erlassene und weiterhin) wirksame Ausweisungsverfügung einer Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU gleich.
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