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   OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23   

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https://dejure.org/2023,11072
OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,11072)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,11072)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,11072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO
    Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachfestsetzung zum Kostenfestsetzungsbeschluss bezüglich der Berufungskosten; Nachfestsetzung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.04.2015 - V R 44/14

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23
    Bei der erforderlichen Vorsteueraufteilung für Leistungsbezüge, die einer steuerpflichtigen und einer nichtsteuerpflichtigen Tätigkeit dienen, kann der Unternehmer nach § 15 Abs. 4 UStG die jeweiligen Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln, sofern keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist (BFHE 250, 263 Rn.10 ff.; juris).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09

    Kostenfestsetzung: (Un-)Zulässigkeit der Nachliquidation von Umsatzsteuer bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23
    In einem solchen Fall kann auch später noch Mehrwertsteuer verlangt werden, ohne dass die Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht, da diese nur das umfassen kann, über das auch entschieden worden ist (OLG Hamburg, JurBüro 2010, 594; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1004; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 10 W 144/04

    Nachträgliche Geltendmachung von Umsatzsteuer nach Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23
    In einem solchen Fall kann auch später noch Mehrwertsteuer verlangt werden, ohne dass die Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht, da diese nur das umfassen kann, über das auch entschieden worden ist (OLG Hamburg, JurBüro 2010, 594; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1004; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201).
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