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   OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18   

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https://dejure.org/2018,45456
OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18 (https://dejure.org/2018,45456)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2018 - 1 W 39/18 (https://dejure.org/2018,45456)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2018 - 1 W 39/18 (https://dejure.org/2018,45456)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1997 - X ZB 17/96

    "Fersensporn"; Zulässigkeit der Überbesetzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Die für die Überbesetzung gerichtlicher Spruchkörper geltenden Grundsätze (BVerfG NJW 1964, 1020; 1667; jeweils m. w. N.) können nicht, jedenfalls nicht ohne weiteres, auf die Besetzung eines Spruchkörpers mit anderen als rechtskundigen Berufsrichtern übertragen werden, weshalb die Besetzung einer Kammer mit ehrenamtlichen Richtern auch in größerer Zahl zulässig ist (BGH NJW-RR 1998, 699, 700; NJW 1994, 2751, 2752; jeweils m. w. N.).

    Vielmehr sind auch andere Gründe denkbar, die, insbesondere wegen der Abweichung vom Leitbild eines Gerichts mit rechtskundigen Berufsrichtern, im Interesse einer geordneten Rechtspflege eine differenzierte Behandlung erfordern (BGH NJW-RR 1998, 699, 700).

  • BVerwG, 27.05.1999 - 3 B 24.99

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu den Sitzungen; gesetzlicher Richter;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Diese Vorgehensweise begegnet keinen Bedenken (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2000, 474, 475; Zöller/Lückemann, ZPO, 32. Aufl., § 21g GVG, Rn. 7), da die Ausübung des ohnehin mit erheblichen zeitlichen Belastungen einhergehenden Ehrenamts nur dann zumutbar ist, wenn wenigstens der Beginn eines Einsatzes rechtzeitig geplant werden kann.
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Die für die Überbesetzung gerichtlicher Spruchkörper geltenden Grundsätze (BVerfG NJW 1964, 1020; 1667; jeweils m. w. N.) können nicht, jedenfalls nicht ohne weiteres, auf die Besetzung eines Spruchkörpers mit anderen als rechtskundigen Berufsrichtern übertragen werden, weshalb die Besetzung einer Kammer mit ehrenamtlichen Richtern auch in größerer Zahl zulässig ist (BGH NJW-RR 1998, 699, 700; NJW 1994, 2751, 2752; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 9).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 27/93

    Wiederaufnahme von anwaltsgerichtlichen Verfahren; Besetzung des Senats für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Die für die Überbesetzung gerichtlicher Spruchkörper geltenden Grundsätze (BVerfG NJW 1964, 1020; 1667; jeweils m. w. N.) können nicht, jedenfalls nicht ohne weiteres, auf die Besetzung eines Spruchkörpers mit anderen als rechtskundigen Berufsrichtern übertragen werden, weshalb die Besetzung einer Kammer mit ehrenamtlichen Richtern auch in größerer Zahl zulässig ist (BGH NJW-RR 1998, 699, 700; NJW 1994, 2751, 2752; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Erforderlich ist stets, dass das Verhalten des Richters geeignet ist, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache zu erwecken (BGH NJW-RR 1986, 738 f.).
  • BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95

    Einstweilige Anordnung gegen die Strafvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 9).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Ebenso können persönliche oder geschäftliche Beziehungen des Richters zu Prozessbeteiligten oder zur Streitsache Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (BGH NJW-RR 2011, 648; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 12 ff.; MünchKomm./Stackmann, a. a. O., § 42, Rdnr. 8 ff.), wobei als Prozessbeteiligte nicht nur die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch deren Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige anzusehen sind (MünchKomm./Stackmann, a. a. O., § 42, Rdnr. 8).
  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rdnr. 9).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der er der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl. BGH NJW 1968, 796), entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat NJW-RR 1999, 1291, 1292).
  • VG Gießen, 21.01.2021 - 8 K 4149/18

    Streitwert bei "Diagonalverweisung"

    Die von dem Bevollmächtigten der Erinnerungsgegnerin gegen diesen Beschluss erhobene sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht O-Stadt mit Beschluss vom 08.08.2018 (Az.: 1 W 39/18).
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