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   OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19   

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https://dejure.org/2019,52845
OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19 (https://dejure.org/2019,52845)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2019 - 1 U 25/19 (https://dejure.org/2019,52845)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2019 - 1 U 25/19 (https://dejure.org/2019,52845)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Ein möglicher Verstoß des Prozess- und Generalbevollmächtigten gegen anwaltliche Pflichten und Tätigkeitsverbote, insbesondere mit Blick auf das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, berührt nicht die Wirksamkeit der Prozessvollmacht und der namens der Partei vorgenommenen Prozesshandlungen (BGH, NJW-RR 2010, 67 Rn. 6 ff.; Feuerich/Weiland/Träger, BRAO, § 43a Rn. 83b).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BGH, NJW 1996, 1128, 1129).
  • BGH, 14.06.2016 - XI ZR 483/14

    Abwicklung eines Grundstückserwerbs durch beauftragten und bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Erforderlich ist eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs, die insbesondere dann anzunehmen ist, wenn sich nach den gegebenen Umständen die Notwendigkeit einer Rückfrage des Geschäftsgegners bei dem Vertretenen geradezu aufdrängt (BGH, NJW-RR 2016, 1138 Rn. 24).
  • LG Oldenburg, 24.08.1995 - 5 S 577/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Verstößt er gegen ein solches Kontaktverbot, steht dem Betroffenen wegen eines Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht ein Unterlassungsanspruch zu (LG Oldenburg, NJW 1996, 62).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Ein solcher setzt voraus, dass der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH, NJW 2008, 69 Rn. 69; BGH, NJW 2002, 1497, 1498; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Auflage, § 164 Rn. 14).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Die Erteilung der Prozessvollmacht kann daher auch mündlich, vgl. § 89 Abs. 2 ZPO, oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BGH, NJW 2004, 844 mwN; Münchener Kommentar/Touissant, ZPO, 5. Auflage, § 80 Rn. 5).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Auch unter Berücksichtigung einer dem Empfänger der Erklärung zuzubilligenden Überlegungsfrist ist jedenfalls eine Zurückweisung nach mehr als einer Woche grundsätzlich nicht mehr als unverzüglich zu erachten (BAG, NZA 2012, 495 Rn. 33; Münchener Kommentar/Schubert, BGB, 8. Auflage, § 174 Rn. 23; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Auflage, § 174 Rn. 6).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Hieraus folgt ein Recht des Einzelnen, seine Privatsphäre freizuhalten von unerwünschter Einflussnahme anderer, und die Möglichkeit des Betroffenen, selbst darüber zu entscheiden, mit welchen Personen und gegebenenfalls in welchem Umfang er mit ihnen Kontakt haben will (BGH, NJW 2011, 1005 Rn. 8; vgl. OLGR Köln 1992, 57).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 457/16

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages: Vollmachtsnachweis durch Telefaxkopie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Auch die Zurückweisung eines Verbraucherwiderrufs ist bereits sechs Tage nach dessen Übersendung grundsätzlich nicht mehr unverzüglich erfolgt (BGH, NJW-RR 2018, 116 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06

    Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
    Von dem Grundsatz, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen werden darf, sind die Fälle ausgenommen, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt für Ansprüche auf Unterlassung insbesondere in den Fällen, in denen eine Wiederholung des streitgegenständlichen Verhaltens konkret zu befürchten steht (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 16; Senat, NJW-RR 2002, 1127).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

  • OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01

    Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird,

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09

    Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten

  • LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22

    Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache

    Als Grund, die Herausgabe einer Sache im Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen, kommen in erster Linie die drohende Verschlechterung, Veräußerung, Belastung, Zerstörung, Verarbeitung oder das Beiseiteschaffen der geschuldeten Sache in Frage bzw. dass dem um vorläufigen Rechtsschutz Nachsuchenden ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann, mithin die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 U 25/19 -, Rn. 13, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 02.10.2019 - 1 W 23/19 -, NJW-RR 2020, 2544; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12 -, NJW-RR 2012, 862; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 940 ZPO, Rn. 4/6).
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