Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl.) 6/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42881
OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl.) 6/18 (https://dejure.org/2021,42881)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.10.2021 - 1 AR (Ausl.) 6/18 (https://dejure.org/2021,42881)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - 1 AR (Ausl.) 6/18 (https://dejure.org/2021,42881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,42881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Auslieferungshaft als Überhaft; Keine gerichtliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen ohne noch unberücksichtigte Einwendungen; OLG-Einbindung bei Entscheidungen zur vereinfachten Auslieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts nach bereits erfolgter Bewilligung der Auslieferung durch die Generalstaatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts nach bereits erfolgter Bewilligung der Auslieferung durch die Generalstaatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung - und die Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl) 6/18
    Die Tatsache, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Bewilligung nach Zustimmung des Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung ohne Beteiligung des Oberlandesgerichts vorgenommen hat, führt auch in Ansehung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24. November 2020 (C - 510/19) für sich genommen nicht dazu, dass das Oberlandesgericht eine Zulässigkeitsentscheidung treffen kann.

    Zur Begründung des Erfordernisses einer Zulässigkeitserklärung hat sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. November 2020 (C - 510/19) verwiesen, nach dem eine gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung auch im Rahmen des vereinfachten Auslieferungsverfahrens "zwingend erforderlich" sei.

  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl) 6/18
    Diese Entscheidung unterliegt als belastender Hoheitsakt wegen Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Kontrolle, soweit eine gerichtliche Kontrolle im vorangegangenen Verfahren nicht erfolgt ist (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2015, 2 BvR 965/15, juris, Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20

    Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der EU: Gerichtliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl) 6/18
    Schließlich ergeben sich auch aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 24. November 2020 und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Dezember 2020 (301 AR 173/20) keine Gründe, die für die vorliegende Konstellation eine Entscheidung des Oberlandesgerichts erforderlich machen würden.
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2018 - Ausl 301 AR 112/18

    Vereinfachte Auslieferung zur Strafvollstreckung in Rumänien: Prüfung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl) 6/18
    Soweit in der Vergangenheit der Anwendungsbereich für eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Rechtmäßigkeit der bereits zuvor erfolgten Bewilligung der Auslieferung als eröffnet angesehen worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2018, Ausl 301 AR 112/18, juris, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 4. April 2017, 1 AR 328/16, juris, Rn. 19, 24 ff.), folgt daraus kein anderes Ergebnis, weil die entsprechenden Fallgestaltungen nicht auf die vorliegende Konstellation übertragbar sind.
  • OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 328/16
    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl) 6/18
    Soweit in der Vergangenheit der Anwendungsbereich für eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Rechtmäßigkeit der bereits zuvor erfolgten Bewilligung der Auslieferung als eröffnet angesehen worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2018, Ausl 301 AR 112/18, juris, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 4. April 2017, 1 AR 328/16, juris, Rn. 19, 24 ff.), folgt daraus kein anderes Ergebnis, weil die entsprechenden Fallgestaltungen nicht auf die vorliegende Konstellation übertragbar sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht