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   OLG Bremen, 13.07.2001 - 4 U 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17871
OLG Bremen, 13.07.2001 - 4 U 6/01 (https://dejure.org/2001,17871)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.07.2001 - 4 U 6/01 (https://dejure.org/2001,17871)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2001 - 4 U 6/01 (https://dejure.org/2001,17871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 154 § 705 § 222
    Voraussetzungen einer faktischen Gesellschaft; Begriff der Innengesellschaft; Gewinnermittlung bei unterschiedlichen Einlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, faktische Gesellschaft, GbR, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Gewinnverteilung, Gründung

Papierfundstellen

  • NZG 2002, 173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Bremen, 13.07.2001 - 4 U 6/01
    Das Feststellungsbegehren des Klägers ist zulässig, da dieser nicht auf Leistung eines etwaigen Auseinandersetzungsguthabens (§ 734 BGB ) klagen kann solange nicht die Auseinandersetzungsbilanz, aus der sich ein solches Guthaben endgültig erst ergibt, mit allen für die Auseinandersetzung maßgeblichen Positionen des Gesellschaftsvermögens erstellt ist (vgl. BGH, WM 1995, 109 ).
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 309/88

    Berufung auf Unrichtigkeit des Handelsregisters

    Auszug aus OLG Bremen, 13.07.2001 - 4 U 6/01
    Ein Indiz für eine vom Grundsatz gleicher Gewinn- und Verlustanteile abweichende Regelung kann darin liegen, dass die Gesellschafter unterschiedlich hohe Beiträge leisten (BGH, NJW-RR 1990, 737 ) oder etwa den Beitragsumfang der tatsächlichen Vertragsabwicklung überlassen, so dass die Beteiligten es deshalb auch als sach- und interessengerecht empfinden, den Chancen- und Risikoanteil jedes Beteiligten am Geschäftsergebnis nach dem Verhältnis der für den gemeinschaftlichen Zweck eingesetzten Vermögenswerte zu bestimmen (BGH, NJW 198, 2 aaO.).
  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81

    Gewinnverteilung in einer Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmern - Ergebnislose

    Auszug aus OLG Bremen, 13.07.2001 - 4 U 6/01
    Eine anderweitige Bestimmung i.S. des § 722 BGB kann sich jedoch auch, wie das Landgericht im Ansatz zutreffend ausführt, aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben (BGH, NJW 1982, 2816, 2817).
  • OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11

    BGB-Gesellschaft: Invollzugsetzung einer Gemeinschaftspraxis; Kündigung gegenüber

    Aber selbst wenn man einen jederzeit kündbaren durch Invollzugsetzung zustande gekommenen Gesellschaftsvertrag (unter Hinweis auf Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 13.7.2001 - 4 U 6/01 - [NZG 2002, 173]; Schleswig-HolsteinischesOLG Urteil vom 10.9.2002 - 3 U 10/01 [z.B. MedR 2004, 56]; jeweils zitiert nach juris) in einer solchen Situation grundsätzlich annehmen würde, könne kein Bindungswille festgestellt werden, weil - wie der Abbruch der Vertragsverhandlungen zeige - über zentrale Punkte eben keine Einigung erzielt worden sei.
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