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   OLG Bremen, 22.01.2013 - 5 UF 2/12   

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https://dejure.org/2013,2679
OLG Bremen, 22.01.2013 - 5 UF 2/12 (https://dejure.org/2013,2679)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.01.2013 - 5 UF 2/12 (https://dejure.org/2013,2679)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 5 UF 2/12 (https://dejure.org/2013,2679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bremen.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrwirkung der sozial-familiären Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater für die Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater bei früherer sozial-familiärer Beziehung zu diesem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrwirkung der sozial-familiären Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater für die Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater bei früherer sozial-familiärer Beziehung zu diesem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsanfechtung durch den potentiellen biologischen Vater

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anfechtungsrecht des biologischen Vaters bei sozialer Familie aus rechtlichem Vater und Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1824
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Bremen, 22.01.2013 - 5 UF 2/12
    Sein Anfechtungsrecht setzt jedoch - im Sinne eines Erfordernisses der Begründetheit des Anfechtungsantrags (vgl. BGH, FamRZ 2007, 538, 539) - nach § 1600 Abs. 2 BGB voraus, dass zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht.
  • BVerfG, 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03

    Keine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts durch

    Auszug aus OLG Bremen, 22.01.2013 - 5 UF 2/12
    Dass nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB die Anfechtung der Vaterschaft durch einen mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozialfamiliäre Beziehung besteht oder bestanden hat, begegnet aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2008, 2257) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • OLG Bremen, 21.06.2010 - 4 WF 65/10

    Zulässigkeit der Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater

    Auszug aus OLG Bremen, 22.01.2013 - 5 UF 2/12
    In diese Abwägung müsse insbesondere die Frage einfließen, ob auch zum Anfechtenden eine sozial-familiäre Beziehung bestehe oder begründet worden sei (vgl. hierzu auch OLG Bremen, FamRZ 2010, 1822), weil deren Erhalt die verfassungsrechtliche Stellung des biologischen Vaters gewichtig verstärke.
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Das Bestehen einer anhand dieser Kriterien beurteilten sozial-familiären Beziehung des Kindes sowohl zum rechtlichen als auch zum leiblichen Vater wird für möglich gehalten (vgl. etwa Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - 4 WF 65/10 -, Rn. 2 und vom 22. Januar 2013 - 5 UF 2/12 -, Rn. 11).
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