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   OLG Celle, 04.03.2003 - 16 U 179/02   

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https://dejure.org/2003,6971
OLG Celle, 04.03.2003 - 16 U 179/02 (https://dejure.org/2003,6971)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.03.2003 - 16 U 179/02 (https://dejure.org/2003,6971)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. März 2003 - 16 U 179/02 (https://dejure.org/2003,6971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Notwendigkeit der Vollstreckungskosten bei nicht ordnungsgemäßer Sicherheitsleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 788 ZPO; § 845 ZPO; § 91 ZPO
    Vollstreckungsgegenklage wegen Vollstreckungskosten; Voraussetzungen einer Vorpfändung nach§ 845 ZPO; Untauglichkeit von Bürgschaftsurkunden; Erstattungsfähige Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Notwendigkeit der Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Schuldner; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsgegenklage wegen Vollstreckungskosten; Voraussetzungen einer Vorpfändung nach§ 845 ZPO; Untauglichkeit von Bürgschaftsurkunden; Erstattungsfähige Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Notwendigkeit der Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Schuldner; ...

  • Judicialis

    ZPO § 788; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 788; ZPO § 91
    Selbstleisten notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung unter Berücksichtigung der objektiven Sachlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auf den Hinweis der Kammer sei im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten vom 17. Dezember 2013 dazu ausführlich Stellung genommen und unter anderem auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (vom 15. November 2016, 10 UF 14/07) und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (vom 4. März 2003, 16 U 179/02) verwiesen worden.

    Vielmehr weist der Beschwerdeführer zu Recht darauf hin, dass Entscheidungen von Oberlandesgerichten vorliegen, die die Notwendigkeit von Zwangsvollstreckungskosten (§ 788 Abs. 1 ZPO) im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage - wie vorliegend auch das Amtsgericht - völlig zwanglos geprüft haben (OLG Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2007 - 10 UF 14/07 -, juris, Rn. 16 ff.; OLG Celle, Urteil vom 4. März 2003 - 16 U 179/02 -, juris, Rn. 17 ff.).

    Auch mit der mehrfach vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (16 U 179/02) sowie zahlreichen Literaturstimmen zum Einsatz der Vollstreckungsgegenklage bei Einwendungen gegen die gemäß § 788 Abs. 1 ZPO zu vollstreckenden Zwangsvollstreckungskosten (vgl. Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 788 Rn. 17; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl. 2016, § 788 Rn. 16 m.w.N.; Schmidt/Brinkmann, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl. 2016, § 788 Rn. 39; vgl. allgemein zum Verhältnis des § 767 ZPO zu anderen Rechtsbehelfen: Spohnheimer, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2016, § 766 Rn. 65 und vor allem § 767 Rn. 19) setzt sich das Landgericht nicht auseinander.

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