Rechtsprechung
OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für Notarprüfungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 19 BNotO; § 93 BNotO
Erhebung einer Gebühr für die Notarprüfung im Widerspruch zur Finanzordnung des Grundgesetzes; Unterwerfung einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung unter die Gebührenpflicht; Sicherung der ordnungsgemäßen Ausübung des Notaramtes durch die Dienstaufsicht im ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung einer Gebühr für die Notarprüfung im Widerspruch zur Finanzordnung des Grundgesetzes; Unterwerfung einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung unter die Gebührenpflicht; Sicherung der ordnungsgemäßen Ausübung des Notaramtes durch die Dienstaufsicht im ...
- Anwaltsblatt
NdsJVKostG § 1 Abs. 2 Anlage Nr. 6 6 13
Gebühren für Notarprüfungen - Judicialis
Nds. JVKostG § 1 Abs. 2 Anlage Nr. 6.6.1; ; Nds. JVKostG § 1 Abs. 2 Anlage Nr. 6.6.2; ; Nds. JVKostG § 1 Abs. 2 Anlage Nr. 6.6.3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebührenerhebung für Notarprüfung durch die Länderjustizbehörden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Gebühren für Notarprüfungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
NdsJVKostG § 1 Abs. 2 Anlage Nr. 6 6 13
Gebühren für Notarprüfungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- AnwBl 2008, 552
- AnwBl Online 2008, 85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in …
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH DNotZ 1993, 465, 467. DNotZ 1985, 98, 100) soll die Dienstaufsicht, die im Wesentlichen vorbeugenden Charakter hat, gewährleisten, dass die Notare ihre amtliche Tätigkeit im Einklang mit den Vorschriften ausüben.Die Prüfung hat nämlich gerade auch den Zweck, etwaige Fehler bei der Amtsausübung des Notars aufzudecken und dazu beizutragen, zukünftige Fehler zu vermeiden (vgl. Arndt/Lerch, BNotO, 5. Aufl. § 93 Rdnr. 6. BGH DNotZ 1993, 465, 467).
Die Aufsichtsbehörden dürfen nämlich nur solche notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, welche die Unabhängigkeit des Notars nicht beeinträchtigen (vgl. BGH DNotZ 1993, 465, 467).
- BGH, 06.02.1984 - NotZ 15/83
Umfang der Aufsicht über die amtliche Tätigkeit des Notars - Gebührenermäßigung …
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH DNotZ 1993, 465, 467. DNotZ 1985, 98, 100) soll die Dienstaufsicht, die im Wesentlichen vorbeugenden Charakter hat, gewährleisten, dass die Notare ihre amtliche Tätigkeit im Einklang mit den Vorschriften ausüben.Hat nämlich die Aufsichtsbehörde eine bestimmte Praxis der Kostenberechnung beanstandungsfrei hingenommen oder wurde diese sonst als rechtens betrachtet, so kann die Anweisung zu einer nachträglichen Änderung als unangemessen zu beurteilen sein (vgl. BGH DNotZ 1985, 98, 100 m. w. N.).
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
es reicht aus, dass die Amtshandlungen dem Gebührenpflichtigen individuell zurechenbar sind (vgl. BVerfGE 50, 217, 226. BVerfGE NJW 1984, 1871. BVerwGE 95, 188, 200).
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
es reicht aus, dass die Amtshandlungen dem Gebührenpflichtigen individuell zurechenbar sind (vgl. BVerfGE 50, 217, 226. BVerfGE NJW 1984, 1871. BVerwGE 95, 188, 200). - BGH, 03.11.2003 - NotZ 13/03
Kontrolle der Notare durch die Aufsichtsbehörde
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
Der Prüfung der Aufsichtsbehörde unterliegt im Übrigen auch der Ansatz der gesetzlichen Notarkosten und ihrer Einziehung beim Kostenschuldner (vgl. BGH NJW-RR 2004, 351 f). - BGH, 30.07.1990 - NotZ 23/89
Bestellung eines DKP-Aktivisten zum Notar
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
Dem Notar sind öffentliche, mit hoheitlichen Mitteln zu erfüllende Aufgaben übertragen, die ihn als unabhängigen Träger eines öffentlichen Amtes nach der Regelung seiner Aufgaben, Amtsbefugnisse und Rechtsstellung in die nächste Nachbarschaft zum öffentlichen Dienst rücken (vgl. BGH DNotZ 1991, 89). - BVerfG, 22.03.1984 - 2 BvR 849/82
Verfassungsmäßigkeit - Prüfungsumfang - Postgebühren - Erhöhung
Auszug aus OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
es reicht aus, dass die Amtshandlungen dem Gebührenpflichtigen individuell zurechenbar sind (vgl. BVerfGE 50, 217, 226. BVerfGE NJW 1984, 1871. BVerwGE 95, 188, 200).
- BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der …
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Februar 2008 - 2 W 32/08 -,.