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   OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09   

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https://dejure.org/2009,7333
OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09 (https://dejure.org/2009,7333)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.2009 - Not 3/09 (https://dejure.org/2009,7333)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - Not 3/09 (https://dejure.org/2009,7333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufsrecht der Notare: Verstoß gegen das Gebührenteilungsverbot bei Gewinnverteilung in Sozietäten von Anwaltsnotaren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 3 BNotO; § 17 BNotO; § 118 Abs. 3 BNotO
    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung der Einnahmen aus dem Notariat in eine Sozietät mit anderen Anwaltsnotaren oder Rechtsanwälten; Pflicht zur Vorlage des Sozietätsvertrages auf Anfrage des Vorsitzenden Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung der Einnahmen aus dem Notariat in eine Sozietät mit anderen Anwaltsnotaren oder Rechtsanwälten; Pflicht zur Vorlage des Sozietätsvertrages auf Anfrage des Vorsitzenden Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 9; BNotO § 17
    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung der Einnahmen aus dem Notariat in eine Sozietät mit anderen Anwaltsnotaren oder Rechtsanwälten; Pflicht zur Vorlage des Sozietätsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenteilung in Sozietäten von Anwaltsnotaren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebührenteilung in Sozietäten von Anwaltsnotaren

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 475
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 30.05.2007 - Not 5/07

    Antrag von Notaren auf gerichtliche Entscheidungen in einem Streit über den

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09
    (Modifikation von OLG Celle, Beschluss vom 30. Mai 2007, Not 5/07, OLGR 2007, 709 ff., NJW 2007, 2929 ff.).

    Der Antragsgegner führte unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Mai 2007 aus (Not 5/07, NJW 2007, 2929 ff.), die Handhabung des Antragstellers verstoße gegen das Gebührenteilungsverbot nach § 17 Abs. 1 S. 4 BNotO.

    Die Auffassung des erkennenden Senats (Beschluss vom 30. Mai 2007, Not 5/07; NJW 2007, 2929 ff.) ist zu modifizieren.

    a) Beschluss des Senats vom 30. Mai 2007 (Not 5/07).

    Jede Form der Gebührenbeteiligung, insbesondere die auf Dauer angelegte, bedeute eine wirtschaftliche Beteiligung an dem öffentlichen Amt und bewirke eine Beeinträchtigung der unabhängigen und unparteilichen Amtsführung (vgl. im Einzelnen NJW 2007, 2929 ff.).

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09
    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars vor jeder nur denkbaren Gefährdung zu schützen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, vgl. BVerfG, Beschluss v. 4. Juli 1989, 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87; BGH, Beschluss v. 13. Juli 1992, NotZ 9/91, Beschluss v. 8. Mai 1995, NotZ 28/97; Beschluss v. 8. Juli 2002, NotZ 9/02), besteht daher kein Anlass, schon die Zuweisung der Einnahmen aus dem Notariat an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als unzulässig anzusehen (so auch Schippel/ Bracker/Görk, a. a. O., § 9 Rdnr. 22; Bohnenkamp, BRAK-MNitt. 2007, 235 f.; Maaß, AnwBl. 2007, 702 ff.; a. A. Eylmann/Vasen/Baumann, a. a. O., § 9 Rdnr. 23).
  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 9/02

    Anrechnung von Nebeneinkünften eines Notars auf die Einkommensergänzung

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09
    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars vor jeder nur denkbaren Gefährdung zu schützen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, vgl. BVerfG, Beschluss v. 4. Juli 1989, 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87; BGH, Beschluss v. 13. Juli 1992, NotZ 9/91, Beschluss v. 8. Mai 1995, NotZ 28/97; Beschluss v. 8. Juli 2002, NotZ 9/02), besteht daher kein Anlass, schon die Zuweisung der Einnahmen aus dem Notariat an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als unzulässig anzusehen (so auch Schippel/ Bracker/Görk, a. a. O., § 9 Rdnr. 22; Bohnenkamp, BRAK-MNitt. 2007, 235 f.; Maaß, AnwBl. 2007, 702 ff.; a. A. Eylmann/Vasen/Baumann, a. a. O., § 9 Rdnr. 23).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 9/91

    Unzulässige Nebenbeschäftigung des Anwaltsnotars als vereidigter Buchprüfer

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09
    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars vor jeder nur denkbaren Gefährdung zu schützen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, vgl. BVerfG, Beschluss v. 4. Juli 1989, 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87; BGH, Beschluss v. 13. Juli 1992, NotZ 9/91, Beschluss v. 8. Mai 1995, NotZ 28/97; Beschluss v. 8. Juli 2002, NotZ 9/02), besteht daher kein Anlass, schon die Zuweisung der Einnahmen aus dem Notariat an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als unzulässig anzusehen (so auch Schippel/ Bracker/Görk, a. a. O., § 9 Rdnr. 22; Bohnenkamp, BRAK-MNitt. 2007, 235 f.; Maaß, AnwBl. 2007, 702 ff.; a. A. Eylmann/Vasen/Baumann, a. a. O., § 9 Rdnr. 23).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 28/97

    Anordnung der vorläufigen Amtsenthebung gegen einen Notar wegen des Vorwurfs der

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09
    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars vor jeder nur denkbaren Gefährdung zu schützen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, vgl. BVerfG, Beschluss v. 4. Juli 1989, 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87; BGH, Beschluss v. 13. Juli 1992, NotZ 9/91, Beschluss v. 8. Mai 1995, NotZ 28/97; Beschluss v. 8. Juli 2002, NotZ 9/02), besteht daher kein Anlass, schon die Zuweisung der Einnahmen aus dem Notariat an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als unzulässig anzusehen (so auch Schippel/ Bracker/Görk, a. a. O., § 9 Rdnr. 22; Bohnenkamp, BRAK-MNitt. 2007, 235 f.; Maaß, AnwBl. 2007, 702 ff.; a. A. Eylmann/Vasen/Baumann, a. a. O., § 9 Rdnr. 23).
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