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OLG Celle, 11.09.2001 - 2 Ws 225/01 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Unterbrechung der Vollstreckung zeitiger Freiheitsstrafen von Nichtdeutschen zum Halbstrafenzeitpunkt; Unzuständigkeit der Strafvollstreckungskammer gegen Ablehnung der Unterbrechung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 57 Abs. 2 StGB ; § 458 Abs. 2 StPO
Gerichtliche Entscheidung ; Strafvollstreckung; Unterbrechung; Halbstrafenzeitpunkt ; Anschlussvollstreckung ; Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Entscheidung ; Strafvollstreckung; Unterbrechung; Halbstrafenzeitpunkt ; Anschlussvollstreckung ; Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 15.10.1992 - 1 VAs 43/92
Ermessen der Vollstreckungsbehörden; Unterbrechung der Vollstreckung; …
Auszug aus OLG Celle, 11.09.2001 - 2 Ws 225/01
Gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungsbehörde nach § 454 b Abs. 2 StPO kann für die dort geregelten Unterbrechungsfälle die gerichtliche Entscheidung beantragt werden; die Strafvollstreckungskammer entscheidet allerdings nicht losgelöst von der Frage der Reststrafaussetzung nach § 454 b Abs. 3 StPO darüber, ob für eine Strafe die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1993, 302; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 95). - OLG Frankfurt, 14.10.1996 - 3 Ws 825/96
Auszug aus OLG Celle, 11.09.2001 - 2 Ws 225/01
Gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungsbehörde nach § 454 b Abs. 2 StPO kann für die dort geregelten Unterbrechungsfälle die gerichtliche Entscheidung beantragt werden; die Strafvollstreckungskammer entscheidet allerdings nicht losgelöst von der Frage der Reststrafaussetzung nach § 454 b Abs. 3 StPO darüber, ob für eine Strafe die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1993, 302; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 95).