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   OLG Celle, 11.09.2001 - 2 Ws 225/01   

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https://dejure.org/2001,11585
OLG Celle, 11.09.2001 - 2 Ws 225/01 (https://dejure.org/2001,11585)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2001 - 2 Ws 225/01 (https://dejure.org/2001,11585)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2001 - 2 Ws 225/01 (https://dejure.org/2001,11585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterbrechung der Vollstreckung zeitiger Freiheitsstrafen von Nichtdeutschen zum Halbstrafenzeitpunkt; Unzuständigkeit der Strafvollstreckungskammer gegen Ablehnung der Unterbrechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 Abs. 2 StGB ; § 458 Abs. 2 StPO
    Gerichtliche Entscheidung ; Strafvollstreckung; Unterbrechung; Halbstrafenzeitpunkt ; Anschlussvollstreckung ; Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Entscheidung ; Strafvollstreckung; Unterbrechung; Halbstrafenzeitpunkt ; Anschlussvollstreckung ; Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.10.1992 - 1 VAs 43/92

    Ermessen der Vollstreckungsbehörden; Unterbrechung der Vollstreckung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2001 - 2 Ws 225/01
    Gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungsbehörde nach § 454 b Abs. 2 StPO kann für die dort geregelten Unterbrechungsfälle die gerichtliche Entscheidung beantragt werden; die Strafvollstreckungskammer entscheidet allerdings nicht losgelöst von der Frage der Reststrafaussetzung nach § 454 b Abs. 3 StPO darüber, ob für eine Strafe die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1993, 302; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 95).
  • OLG Frankfurt, 14.10.1996 - 3 Ws 825/96
    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2001 - 2 Ws 225/01
    Gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungsbehörde nach § 454 b Abs. 2 StPO kann für die dort geregelten Unterbrechungsfälle die gerichtliche Entscheidung beantragt werden; die Strafvollstreckungskammer entscheidet allerdings nicht losgelöst von der Frage der Reststrafaussetzung nach § 454 b Abs. 3 StPO darüber, ob für eine Strafe die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1993, 302; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 95).
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