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   OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08   

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https://dejure.org/2008,10101
OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08 (https://dejure.org/2008,10101)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2008 - 11 W 43/08 (https://dejure.org/2008,10101)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 11 W 43/08 (https://dejure.org/2008,10101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsweg: öffentlich-rechtliche bzw. privatrechtliche Natur eines die Übertragung der Arbeitsvermittlung auf eine GmbH regelnden Vertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Öffentlich-rechtliche Rechtsnatur eines Vertrages zur Beauftragung Dritter mit einer Arbeitsvermittlung; Bestimmung eines Rechtsverhältnisses als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich-rechtliche Rechtsnatur eines Vertrages zur Beauftragung Dritter mit einer Arbeitsvermittlung; Bestimmung eines Rechtsverhältnisses als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; SGG § 51; ; SGB III § 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; SGB III § 37; SGG § 51
    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs für Ansprüche aus einem Vertrag zur Beauftragung Dritter mit der Arbeitsvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
    Daher sind z. B. Geschäfte im Wehrbeschaffungswesen, etwa der Kauf von Kraftfahrzeugen oder die Erteilung von Forschungsaufträgen, privatrechtlich einzuordnen (vgl. BVerwGE 35, 103 ff.), da es sich insoweit um sogenannte privatrechtliche Hilfsgeschäfte handelt, mit denen sich die öffentliche Hand die erforderlichen Mittel zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben verschafft (BGHZ 36, 91/93).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
    Daher sind z. B. Geschäfte im Wehrbeschaffungswesen, etwa der Kauf von Kraftfahrzeugen oder die Erteilung von Forschungsaufträgen, privatrechtlich einzuordnen (vgl. BVerwGE 35, 103 ff.), da es sich insoweit um sogenannte privatrechtliche Hilfsgeschäfte handelt, mit denen sich die öffentliche Hand die erforderlichen Mittel zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben verschafft (BGHZ 36, 91/93).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
    Dieses Argument ist jedoch nicht zwingend, da es seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Teatro alla Bicocca" (Entscheidung vom 12. Juli 2001 - Rs. C399/98, NZBau 2001, 512) unstreitig ist, dass auch öffentlichrechtliche Verträge dem Vergaberecht unterliegen (vgl. Dreher in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 99 GWB Rn. 18. Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 99 GWB Rn. 47f.. Wagner in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 10. Aufl., § 99 GWB Rn. 3. Zeiss in jurisPKVergR, 2. Aufl., § 99 GWB Rn 57f.. Bechtold/Otting, Kartellgesetz, 5. Aufl., § 99 GWB Rn. 3).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
    Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes danach, ob die Vertragsabmachungen mit ihrem Schwerpunkt öffentlichrechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sind (siehe BGHZ 153, 93/97 m.w.N.).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
    Die Rechtsnatur des Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzurechnen ist (GmSOBG BGHZ 97, 312/313 f.).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von den Parteien in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 2007 (BVerwGE 129, 9ff.).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
    Den Beschwerdewert hat der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1998, 909f.. NJW 1998, 2057f.) auf ein Fünftel des Hauptsachewerts festgesetzt.
  • OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09

    Rechtsweg: Einordnung von Verträgen im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen auf die zum inhaltsgleichen Vertrag ergangene Entscheidung des OLG Celle vom 12.12.2008 - 11 W 43/08 (OLGR Celle 2009, 111) verwiesen.

    Im Falle der Zuweisung trat dann aber die Insolvenzschuldnerin an die Stelle der Beklagten, während diese sich für die Dauer der Zuweisung aus der Vermittlung zurückgezogen hat (so auch OLG Celle, OLGR 2009, 111).

    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass ein Vertrag privatrechtlicher Natur ist, wenn zuvor ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat (vgl. auch OLG Celle, OLGR 2009, 111).

  • OLG Schleswig, 09.06.2009 - 16 W 61/09

    Honoraransprüche und Schadensersatzansprüche eines Insolvenzverwalters aus

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  • OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 12 W 39/09

    Stufenklage: Bindungswirkung hinsichtlich des Rechtswegs bei einem Teilurteil

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen auf die zum inhaltsgleichen Vertrag ergangene Entscheidung des OLG Celle vom 12.12.2008 - 11 W 43/08 (OLGR Celle 2009, 111) verwiesen.
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