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OLG Celle, 16.11.2016 - 4 W 148/16 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GBO § 10; GBO § 41; GBO § 60
Pflicht des Grundbuchamts zur Herausgabe des Grundschuldbriefs an den Einreicher - Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 10, 41, 60
Rückgabe eines Grundschuldbriefs durch das Grundbuchamt auch bei positiver Kenntnis vom fehlenden materiellen Besitzrecht des Einreichers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Grundbuchamts zur Herausgabe des Grundschuldbriefs an den Einreicher
- notar-drkotz.de
Grundschuldbrief - bei Berechtigungszweifeln Herausgabeanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 10; GBO § 41; GBO § 60
Herausgabe eines beim Grundbuchamt eingereichten Grundschuldbriefs - rechtsportal.de
GBO § 10 ; GBO § 41 ; GBO § 60
Pflicht des Grundbuchamts zur Herausgabe des Grundschuldbriefs an den Einreicher - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer Grundschuldbrief einreicht, bekommt ihn auch zurück!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Hützel Blatt 496, -
- OLG Celle, 16.11.2016 - 4 W 148/16