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   OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5944
OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.06.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage wegen arglistiger Täuschung beim Grundstückskaufvertrag: Notwendige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach fehlerhaft unterbliebener Verhandlung über das Beweisergebnis; Verneinung einer arglistigen Täuschung bei Erkennbarkeit einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in Berufungsverhandlung; Vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ; Arglistig verschwiegener Mangel; Haftung des Verkäufers eines Grundstücks ; Darlegungs- und Beweislast des Käufers; Hinweis auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in Berufungsverhandlung; Vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ; Arglistig verschwiegener Mangel; Haftung des Verkäufers eines Grundstücks ; Darlegungs- und Beweislast des Käufers; Hinweis auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 156; ; BGB § 463 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 156; BGB § 463 (a.F.)
    Erkennenkönnen eines Dachschadens durch den Käufer; Neueröffnung der mündlichen Verhandlung gem. § 156 ZPO bei nachträglichem neuen Vorbringen einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ergebnis der Beweisaufnahme muss erörtert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss mit den Parteien das Ergebnis der Beweisaufnahme erörtern! (IBR 2003, 460)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Die Darlegungs- und Beweislast für Arglist des Verkäufers trifft in vollem Umfang auch hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen den Käufer (BGH NJW 2003, 754, 755).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02

    Zugehörigkeit eines Grundstückes zu einem Landschaftsschutzgebiet als Mangel

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Wenn bei einer solchen Sachlage auf Verkäuferseite keine Erinnerung an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels vorhanden ist, steht das - unabhängig von der Haftung einer juristischen Person für Wissen ihrer Organe - der Annahme vom Arglist entgegen (BGH NJW 2001, 2326).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

    Zutreffend ist das Landgericht nach durchgeführter Beweisaufnahme, deren Ergebnis vom Berufungsgericht mit den Parteien erörtert worden ist (vgl. Oberlandesgericht Celle Urteil vom 19.06.2003, 4 U 2/03, zitiert nach juris, dort Rn. 16), zu der Überzeugung gelangt, dass die Klägerin Auftragnehmerin des Beklagten zu 1) gewesen ist.
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