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   OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14   

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https://dejure.org/2014,11113
OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,11113)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2014 - 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,11113)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,11113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 KostVfg; GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 464a Abs. 1; GKG § 19 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 4 S. 2; KostVfg § 4; KostVfg § 27 Abs. 1
    Begründungserfordernis bei einer Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft; Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft bedarf einer nachprüfbaren Begründung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungserfordernis bei einer Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft; Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft bedarf einer nachprüfbaren Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft bedarf einer nachprüfbaren Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Egal, ob Kostenansatz von fast 162.000 oder nur 74.000 - konkret muss es schon sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kostenansatz der Staatsanwaltschaft - und die Begründungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 264
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    Letztendlich folgt dies bereits aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass derjenige, in dessen Rechte eingegriffen oder der mit einer hoheitlichen Maßnahme belastet wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe hierfür zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. BVerfGE 6, 32, 44; BGH, a. a. O.; OLG Köln a. a. O.).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    Die Gerichtskosten und Auslagen des Strafverfahrens nach § 464 a Abs. 1 StPO sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die durch den Kostenansatz geltend gemacht werden (vgl. BVerfG NJW 1970, 853).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    2014 S. 77), welche - mit Ausnahme einer möglichen Selbstbindung der Justizverwaltung - weder Rechte des Kostenschuldners begründet, noch seine Rechte zu beschränken vermag (vgl. BGH Rpfleger 1975, 432; OLG Köln JurBüro 2013, 433; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., Abschn. VII Rdnr. 1).
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2001 - 6 W 4/01
    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    Soweit die Kostengesetze keine Regelungen über das Verfahren hinsichtlich dieses Justizverwaltungsaktes - wie hier zur Frage der Begründung der Kostenrechnung - enthalten, sind daher die heute allgemein anerkannten Grundsätze des Verwaltungsverfahrens heranzuziehen, wie sie sich im VwVfG, der AO sowie im SGB X niedergeschlagen haben (vgl. OLG Saarbrücken Rpfleger 2001, 461; Korintenberg/Lappe, a. a. O. § 14 Rdnr. 2).
  • KG, 31.01.2019 - 19 AR 12/18

    Begründungspflicht bei Ermessensentscheidungen des Kostenbeamten; hälftige

    Denn die KostVfg ist kein Gesetz, sondern enthält lediglich eine für die Kostenbeamten des Bundes und der Länder intern verbindliche Verwaltungsanweisung (siehe Kostenverfügung (KostVfg) vom 26. März 2014 (ABl. für Berlin Seite 719; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften zur Änderung der KostVfg vom 7. August 2015 ABl. für Berlin, Seite 719), welche - mit Ausnahme einer möglichen Selbstbindung der Justizverwaltung - weder Rechte des Kostenschuldners begründet, noch seine Rechte zu beschränken vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - I-2 Wx 29/12 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 -, juris; Hagen Schneider in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., 2017, Anhang I Verwaltungsvorschriften, RdNr. 2).

    Soweit diese Angaben jedoch zum Verständnis des Verwaltungsaktes nicht ausreichen, bedarf er der weiteren Begründung (§ 39 Abs. 1 VwVfG; siehe OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. November 1981 - 3 W 91/81 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 -, juris).

    Die notwendige Begründung kann im Erinnerungsverfahren nachgeholt werden (a.A. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 -, juris).

  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

    Dies folgt letztendlich aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass derjenige, der mit einer hoheitlichen Maßnahme belastet wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe hierfür zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2014, 264).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 2.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2020 - 8 OA 14/20

    Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz;

    Dies steht in Einklang mit der bundesweit koordinierten Verwaltungsvorschrift des § 25 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 Kostenverfügung - KostVfg - des Justizministeriums vom 19. Februar 2014 (Nds. Rpfl. 2014, S. 77, zul. geändert durch VV v. 11.6.2015, Nds. Rpfl. 2015, S. 195), die - mit allerdings nur intern Kostenbeamte und aktenführendende Stellen bindender Wirksamkeit (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 21.3.2014 - 1 WS 100/14 -, Beck online m.w.N.) - den Inhalt der gerichtlichen Kostenanforderung regelt.
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 3.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • OLG Jena, 10.08.2015 - 1 Ws 275/15

    Sachverständigenvergütung im Strafvollstreckungsverfahren

    Soweit der Verurteilte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 21.03.2014, NStZ-RR 2014, 264) geltend macht, dass der Kostenansatz der Staatsanwaltschaft bereits wegen formaler Mängel und Unzulänglichkeiten unwirksam sei, ist in Übereinstimmung mit der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts Mühlhausen vom 17.06.2015 festzustellen, dass ein solcher Mangel jedenfalls im Erinnerungsverfahren durch Übersendung der Berechnungsgrundlagen mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 08.12.2014 geheilt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20

    Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz;

    Bei der Kostenrechnung handelt es sich um einen (Justiz-) Verwaltungsakt, der der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt und für den daher nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt (BVerwG, Beschl. v. 27.4.2016 - 5 KSt 1/16 u.a. -, juris Rn. 9; OLG Celle, Beschl. v. 21.3.2014 - 1 WS 100/14 -, Beck online m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2022 - 5 KSt 1.22

    Kostenerinnerung; Form der Kostenrechnung

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 2 Ws 2/22

    Voraussetzungen für die Kostenüberbürdung auf den Verurteilten im Hinblick auf

    Aus dem Grundsatz, dass jede Kostenrechnung dem Kostenschuldner ermöglichen muss, die mit der Zahlungspflicht verknüpften Einzelheiten in allen Teilen nachprüfen zu können (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56, NJW 1957, 297, 298 a. E.; BGH, Beschluss vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72, BeckRS 1975, 31119049; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14, NStZ-RR 2014, 264), folgt, dass nicht nur eine für das Gesamtverfahren erstellte Kostenrechnung nachprüfbar und nachvollziehbar gestaltet werden muss (Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - 2 Ws 52/19), sondern auch jeder einzelne - oftmals mittels "Rechnung" - geltend gemachte Antrag nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG, denn er ist seinerseits Beleg für einzelne Positionen der Kostenrechnung.
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