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   OLG Celle, 26.11.2003 - 7 U 93/03   

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https://dejure.org/2003,13884
OLG Celle, 26.11.2003 - 7 U 93/03 (https://dejure.org/2003,13884)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.2003 - 7 U 93/03 (https://dejure.org/2003,13884)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 2003 - 7 U 93/03 (https://dejure.org/2003,13884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvertragsrecht: Werkvertragscharakter eines Ingenieurvertrags über Baugrunderkundung, Umfang des Leistungsbildes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Baugrund- und Gründungsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugrund- und Gründungsgutachten: Welche Leistungen werden geschuldet? (IBR 2006, 340)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2003 - 7 U 93/03
    Bei der Abwägung der Verantwortlichkeit der Parteien und damit bei der Festlegung der Mitverschuldensquote ist in erster Linie auf das Maß der beiderseitigen Schadensverursachung und in zweiter Linie auf das Maß des beiderseitigen Verschuldens abzustellen (std. Rspr., etwa BGH, NJW 1998, 1137, 1138).
  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99

    Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2003 - 7 U 93/03
    Eine Schadenszurechnung entfällt nur dann, wenn der (weitergehende) Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Geschädigten oder Dritten ausgelöst worden ist (BGH, NJW 2000, 947, 948).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04

    BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in

    Ein weiteres Indiz ist schließlich, dass die erhöhten Verwaltergebühren für die Immobilien D./R./S./E., die Gegenstand des Verfahrens OLG Stuttgart 7 U 93/03 waren, vom Privatkonto von E. X. abgebucht und dass die Kontoauszüge von E. X. abgezeichnet wurden.
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