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   OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - I-3 Wx 254/19   

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https://dejure.org/2020,14806
OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - I-3 Wx 254/19 (https://dejure.org/2020,14806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2020 - I-3 Wx 254/19 (https://dejure.org/2020,14806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2020 - I-3 Wx 254/19 (https://dejure.org/2020,14806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Glaubhaftmachung der Nichtexistenz nicht im Grundbuch eingetragener Grundschuldgläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 966
  • NZM 2021, 247
  • FGPrax 2020, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 3 Wx 145/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19
    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine abweichende Meinung vertreten hat und das Tatbestandsmerkmal des § 1170 Abs. 1 Satz 1 BGB "unbekannt" verneint hat, wenn allein der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist (Senat FGPrax 2013, 134 f.), hat dieser Standpunkt Kritik erfahren und der Senat hat bereits in zwei jüngeren Entscheidungen (FGPrax 2019, 46 und 191) zum Ausdruck gebracht, dass es offen erscheint, ob er an dieser Auffassung weiter festhält.

    Der Erbe bzw. der Nachlasspfleger kann also in der Regel nicht versichern, dass es in den letzten zehn Jahren nicht zu Rechtsänderungen oder einem Anerkenntnis gekommen ist (vgl. Senat RNotZ 2012, 34 ff.; FGPrax 2019, 46 ff.; OLG Düsseldorf, 25. Zivilsenat, RNotZ 2019, 390 f.; allgemein: Keidel/Sternal, a.a.O., § 31 Rn. 12).

  • BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19
    Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im vorgenannten Sinne auch dann unbekannt, wenn der für das Recht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhaber unbekannt ist; im Ergebnis ist der Gläubiger eines Briefrechts schon unbekannt, wenn sich nicht feststellen lässt, in wessen Händen sich der Brief befindet (so ausdrücklich BGH NJW-RR 2009, 660 f. mit eingehender Begründung und Nachweisen; BGH NJW-RR 2014, 1360 f.; ferner: OLG München RPfleger 2018, 380 ff.; jurisPK BGB - Reischel, Stand: 1. April 2017, § 1170 Rn. 10; BeckOGK/Volmer, BGB, Stand: 1. Februar 2020, § 1170 Rn. 16).
  • BGH, 22.05.2014 - V ZB 146/13

    Aufgebot einer Briefhypothek: Glaubhaftmachung des unbekannten Gläubigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19
    Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im vorgenannten Sinne auch dann unbekannt, wenn der für das Recht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhaber unbekannt ist; im Ergebnis ist der Gläubiger eines Briefrechts schon unbekannt, wenn sich nicht feststellen lässt, in wessen Händen sich der Brief befindet (so ausdrücklich BGH NJW-RR 2009, 660 f. mit eingehender Begründung und Nachweisen; BGH NJW-RR 2014, 1360 f.; ferner: OLG München RPfleger 2018, 380 ff.; jurisPK BGB - Reischel, Stand: 1. April 2017, § 1170 Rn. 10; BeckOGK/Volmer, BGB, Stand: 1. Februar 2020, § 1170 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12

    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19
    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine abweichende Meinung vertreten hat und das Tatbestandsmerkmal des § 1170 Abs. 1 Satz 1 BGB "unbekannt" verneint hat, wenn allein der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist (Senat FGPrax 2013, 134 f.), hat dieser Standpunkt Kritik erfahren und der Senat hat bereits in zwei jüngeren Entscheidungen (FGPrax 2019, 46 und 191) zum Ausdruck gebracht, dass es offen erscheint, ob er an dieser Auffassung weiter festhält.
  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 302/17

    Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss unbekannter Gläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19
    Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im vorgenannten Sinne auch dann unbekannt, wenn der für das Recht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhaber unbekannt ist; im Ergebnis ist der Gläubiger eines Briefrechts schon unbekannt, wenn sich nicht feststellen lässt, in wessen Händen sich der Brief befindet (so ausdrücklich BGH NJW-RR 2009, 660 f. mit eingehender Begründung und Nachweisen; BGH NJW-RR 2014, 1360 f.; ferner: OLG München RPfleger 2018, 380 ff.; jurisPK BGB - Reischel, Stand: 1. April 2017, § 1170 Rn. 10; BeckOGK/Volmer, BGB, Stand: 1. Februar 2020, § 1170 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 Wx 121/10

    Ablehnung der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19
    Der Erbe bzw. der Nachlasspfleger kann also in der Regel nicht versichern, dass es in den letzten zehn Jahren nicht zu Rechtsänderungen oder einem Anerkenntnis gekommen ist (vgl. Senat RNotZ 2012, 34 ff.; FGPrax 2019, 46 ff.; OLG Düsseldorf, 25. Zivilsenat, RNotZ 2019, 390 f.; allgemein: Keidel/Sternal, a.a.O., § 31 Rn. 12).
  • OLG Köln, 22.02.2023 - 2 Wx 265/22

    Zulässigkeit eines durch den früheren Eigentümer eines Grundstücks gestellten

    Abgesehen davon, dass sich die vorgelegten Versicherungen hierüber nicht verhalten, ist Folgendes zu beachten: Es ist nicht ersichtlich, dass und aufgrund welcher Umstände die Beteiligten zu 1. und 2. angesichts dessen, dass sie nur von 2015 bis zum 02.01.2017 als Eigentümer eingetragen waren, für den Zehnjahreszeitraum zuverlässige Angaben zu der negativen Tatsache fehlender Anerkenntnishandlungen des jeweiligen Eigentümers aus eigener Wahrnehmung (vgl. zu diesen Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014 - 1 W 22/14 - juris Tz. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018 - 3 Wx 254/19 - juris Tz. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 Wx 145/17 - juris Tz. 18; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 31 Rn. 12) machen können.
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