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OLG Düsseldorf, 04.04.1973 - 3 W 5/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen Grundbuchamt auf Eintragung des Vermerkes " Es handelt sich um eine Einzelgrundschuld "; Antrag auf Eintragung einer Inhaltsänderung der Grundschuld beim Grundbuchamt
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.05.1972 - 15 T 344/72
- OLG Düsseldorf, 04.04.1973 - 3 W 5/73
Papierfundstellen
- DNotZ 1973, 613
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1973 - 3 W 5/73
Auf ihn sind daher die Vollmachten und Ermächtigungen seines Amtsvorgängers, die Eintragung im Grundbuch im Namen der Antragsberechtigten zu beantragen und gegen ergangene Entscheidungen Beschwerde und weitere Beschwerde einzulegen, übergegangen (§ 64 Abs. 3 Satz 1 BNotO; BayObLGZ 1948 - 1951, 477 ff, 478/479; 1962, 16 ff, 18).
- OLG Frankfurt, 29.12.2016 - 20 W 365/15
Voraussetzung für Gebührenberechnung nach Nr. 14122 KV zum GNotKG
Dabei beruht die - allerdings nicht sehr gelungene - Formulierung im Schreiben des Notars vom 7. Juli 2015, wonach die Grundschuld zunächst als Einzelrecht eingetragen werden und die Einbeziehung der weiteren Pfandgrundstücke in die Mithaft nachträglich erfolgen sollen, ersichtlich auf dem Umstand, dass nach überwiegender Auffassung das Gesamtrecht im Zweifel erst mit der Eintragung auf dem letzten Grundstück insgesamt zur Entstehung gelangt (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 1973, 613 [OLG Düsseldorf 04.04.1973 - 3 W 5/73] ; OLG München DNotZ 1966, 371; Leesmeister/ramm, Materielles Liegenschaftsrecht im Grundbuchverfahren, S. 218/219).