Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20 (V) "RWE/E.ON"   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36561
OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20 (V) "RWE/E.ON" (https://dejure.org/2020,36561)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2020 - 2 Kart 1/20 (V) "RWE/E.ON" (https://dejure.org/2020,36561)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2020 - 2 Kart 1/20 (V) "RWE/E.ON" (https://dejure.org/2020,36561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,36561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.06.2005 - KVZ 34/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Kartellverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Daraus folgt, dass eine Mitteilung wie vorliegend diejenige des Bundeskartellamts vom 26.02.2019, dass das Hauptprüfverfahren nicht eingeleitet wird und der Zusammenschluss vollzogen werden kann, für Dritte ebenfalls nicht anfechtbar ist, weil mit ihr für die anmeldenden Unternehmen im Hinblick auf den Fristablauf allenfalls ein Vertrauenstatbestand geschaffen, die Wirkung des Fristablaufs aber nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5: "eine im Grundsatz gerichtlich nicht anfechtbare Entscheidung").

    Außerhalb eines förmlichen Hauptprüfverfahrens räumt das Gesetz Dritten aber selbst für den Fall keine Rechte ein, dass das Bundeskartellamt bewusst rechtswidrig von einem ordnungsgemäßen Hauptprüfverfahren absieht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Auch kann offen bleiben, ob die Überlegungen des Kammergerichts durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5) überholt sind.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vorstehend dargelegte Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter bestehen nicht, weil das Verfahren der Fusionskontrolle nur objektiven Zwecken dient und die Grundrechte, von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen, keinen Schutz vor privater Konkurrenz bieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, zitiert nach juris, Tz. 60; BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 3 C 41/10, zitiert nach juris, Tz. 18; BGH, Beschluss vom 28.05.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 24 ff.).

    Läuft die Monatsfrist des § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB ohne Mitteilung über den Eintritt in das Hauptprüfverfahren ab, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht mehr untersagt werden darf (BGH, Beschlüsse vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 49; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 23, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 20).

    Die im vorliegenden Fall zu entscheidenden Rechtsfragen sind höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere ).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Kart 4/04

    Keine Beiladung nach Abschluss des Verfahrens - verfassungsrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Ob die im Gesetz nicht geregelte Mitteilung an die anmeldenden Unternehmen im Vorprüfverfahren, es werde nicht in das Hauptprüfverfahren eingetreten und der Zusammenschluss könne vollzogen werden, Regelungscharakter hat (bejahend: KG, Beschluss vom 17.05.2000 - Kart 35/99 = AG 2001, 527, 528; Riesenkampff/Steinbarth, in: LMRKM, GWB, 4. Aufl., § 40 Rn. 3; offen lassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 32), kann dahinstehen.

    Außerhalb eines förmlichen Hauptprüfverfahrens räumt das Gesetz Dritten aber selbst für den Fall keine Rechte ein, dass das Bundeskartellamt bewusst rechtswidrig von einem ordnungsgemäßen Hauptprüfverfahren absieht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vorstehend dargelegte Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter bestehen nicht, weil das Verfahren der Fusionskontrolle nur objektiven Zwecken dient und die Grundrechte, von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen, keinen Schutz vor privater Konkurrenz bieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, zitiert nach juris, Tz. 60; BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 3 C 41/10, zitiert nach juris, Tz. 18; BGH, Beschluss vom 28.05.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 24 ff.).

    Denn dadurch würde die mit § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffene gesetzgeberische Entscheidung, dem Bundeskartellamt die Möglichkeit zu eröffnen, einen Zusammenschluss im Vorprüfverfahren formlos durch Verstreichenlassen der Monatsfrist freizugeben, umgangen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 24, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 34).

    Läuft die Monatsfrist des § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB ohne Mitteilung über den Eintritt in das Hauptprüfverfahren ab, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht mehr untersagt werden darf (BGH, Beschlüsse vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 49; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 23, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 20).

  • BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Läuft die Monatsfrist des § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB ohne Mitteilung über den Eintritt in das Hauptprüfverfahren ab, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht mehr untersagt werden darf (BGH, Beschlüsse vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 49; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 23, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 20).

    Dafür genügt es grundsätzlich, wenn der Beschwerdeführer einen Sachverhalt zur gerichtlichen Nachprüfung stellt, der einen Rechtsanspruch auf die begehrte Verfügung ergeben kann (BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 33).

    Unzulässig ist die Beschwerde, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise das vom Beschwerdeführer behauptete Recht bestehen oder ihm zustehen kann (BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 33).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 41.10

    Apotheker; Apothekenmarkt; Berufsfreiheit; Erlaubnis zum Versand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vorstehend dargelegte Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter bestehen nicht, weil das Verfahren der Fusionskontrolle nur objektiven Zwecken dient und die Grundrechte, von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen, keinen Schutz vor privater Konkurrenz bieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, zitiert nach juris, Tz. 60; BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 3 C 41/10, zitiert nach juris, Tz. 18; BGH, Beschluss vom 28.05.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 24 ff.).

    Kein Grundrecht gewährleistet Marktteilnehmern einen Schutz vor Konkurrenz durch Unternehmensfusionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 3 C 41/10, zitiert nach juris, Tz. 18).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - Kart 1/06

    Anfechtungsmöglichkeit einer Fusionsfreigabe im Vorprüfverfahren nach § 40 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Denn dadurch würde die mit § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffene gesetzgeberische Entscheidung, dem Bundeskartellamt die Möglichkeit zu eröffnen, einen Zusammenschluss im Vorprüfverfahren formlos durch Verstreichenlassen der Monatsfrist freizugeben, umgangen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 24, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 34).

    Läuft die Monatsfrist des § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB ohne Mitteilung über den Eintritt in das Hauptprüfverfahren ab, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht mehr untersagt werden darf (BGH, Beschlüsse vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 49; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 23, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 20).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2004 - Kart 21/03

    Befugnis zur Einlegung der Verpflichtungsbeschwerde i.S.d. § 63 Abs. 3 GWB bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Diese erfordert die Darlegung eines subjektiven öffentlichen Rechts auf Erlass der begehrten Handlung bzw. Verfügung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2004 - VI-Kart 21/03 (V), zitiert nach juris, Tz. 14).

    Die in § 40 GWB geregelte Fusionskontrolle begründet keine subjektiven öffentlichen Rechte zugunsten von Konkurrenten oder der Marktgegenseite, weil sie allein der Sicherung des Wettbewerbs vor einer Aufteilung des Markts durch marktbeherrschende Unternehmen und damit der Wahrung gesamtwirtschaftlicher Belange dient (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2004 - VI-Kart 21/03 (V), zitiert nach juris, Tz. 14).

  • KG, 17.05.2000 - Kart 35/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Ob die im Gesetz nicht geregelte Mitteilung an die anmeldenden Unternehmen im Vorprüfverfahren, es werde nicht in das Hauptprüfverfahren eingetreten und der Zusammenschluss könne vollzogen werden, Regelungscharakter hat (bejahend: KG, Beschluss vom 17.05.2000 - Kart 35/99 = AG 2001, 527, 528; Riesenkampff/Steinbarth, in: LMRKM, GWB, 4. Aufl., § 40 Rn. 3; offen lassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 32), kann dahinstehen.

    Soweit das Kammergericht in einem Fall erwogen hat, ob die bestehende gesetzliche Regelung im Einzelfall unter Umständen, die auf eine krass manipulative Verfahrensweise schließen lassen, richterrechtlich zu korrigieren sein könnte (vgl. KG, Beschluss vom 17.05.2000 - Kart 35/99 = AG 2001, 527, 528), bedarf diese vom Gericht offen gelassene Frage vorliegend keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vorstehend dargelegte Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter bestehen nicht, weil das Verfahren der Fusionskontrolle nur objektiven Zwecken dient und die Grundrechte, von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen, keinen Schutz vor privater Konkurrenz bieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, zitiert nach juris, Tz. 60; BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 - 3 C 41/10, zitiert nach juris, Tz. 18; BGH, Beschluss vom 28.05.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04, zitiert nach juris, Tz. 24 ff.).
  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    So wird es sogar für zulässig gehalten, dass anmeldende Unternehmen ihre Anmeldung gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 GWB wieder zurücknehmen, um weitere Informationen zu sammeln, die dem Bundeskartellamt nach erneuter Anmeldung eine Entscheidung innerhalb eines Monats erlauben (vgl. BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVR 1/09 - Phonak/GN Store , zitiert nach juris, Tz. 27).
  • BGH, 13.11.2007 - KVZ 10/07

    Rechtstellung des Beiladungspetenten im Vorprüfverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Der deutsche Gesetzgeber hat - ohne dass dies europarechtlichen Bedenken begegnet - eine weitergehende Anfechtungsmöglichkeit als die durch § 40 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 1 GWB geschaffene gerade nicht eröffnen wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - KVZ 10/07, zitiert nach juris, Tz. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht