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   OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 6/01   

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https://dejure.org/2014,44616
OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2014,44616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2014 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2014,44616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2014,44616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen Luftabscheider für eine einen Sammeltank aufweisende Milchsammelanlage; Rechtsfolgen der Entscheidung allein über Patentansprüche

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Luftabscheider für Milchsammelanlage II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen Luftabscheider für eine einen Sammeltank aufweisende Milchsammelanlage; Rechtsfolgen der Entscheidung allein über Patentansprüche

  • rechtsportal.de

    GebrMG § 28 ; PatG § 138 ; ZPO § 301
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen Luftabscheider für eine einen Sammeltank aufweisende Milchsammelanlage

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Mit Urteil vom 7. Juni 2006 (GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Hier beruht die Aufhebung des Senatsurteils vom 24.06.2004 in seinem das Klagegebrauchsmuster betreffenden Teil darauf, dass unter Verstoß gegen § 286 ZPO a.F. die Behauptung der Beklagten nicht aufgeklärt worden ist, die Klägerin habe ihnen gegenüber im Löschungsverfahren erklärt, sie beanspruche keinen Gebrauchsmusterschutz für solche Luftabscheider, bei denen die Milchrückführung ausschließlich schwerkraftbedingt erfolge (BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Rn. 24, 29).

    Hierfür genügt es, wenn die Belüftung über zwischengeschaltete Leitungsabschnitte mit dem Schaumsammelbehälter verbunden ist (BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Rn. 22).

    Abgesehen davon, dass der Zeuge von keinerlei Hinweisen auf derartige Eingriffe berichtet, tragen die Beklagten selbst vor, dass die von ihnen mit dem Luftabscheider beigestellte elektronische Steuerung für sie und ihre Abnehmer unveränderbar eingestellt ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06

    Auslegung und Umfang eines Gebrauchsmusterschutzanspruches für Tintenpatronen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Mit Blick auf die Beklagten zu 1. und 3. sind die Ansprüche klarstellend auf solche Handlungen zu beschränken, die bis zum Ende der Schutzdauer vorgefallen sind, hinsichtlich des Beklagten zu 2. auf solche Handlungen bis zu seiner Abberufung als Geschäftsführer (Senat, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II).

    Da nicht ersichtlich ist, dass die Geschäftsführer der Beklagten zu 1. Besitz oder Eigentum an den schutzrechtsverletzenden Gegenständen gehabt haben, war der Vernichtungsanspruch allerdings bloß gegenüber der Beklagten zu 1. gegeben (Senat, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II).

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Wird der Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs (vgl. BGH NJW 1991, 1683, 1684; NJW 2002, 1115, 1116; NJW-RR 2005, 790; BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 6 AZR 373/11, BeckRS 2013, 65448 m. w. Nachw.).

    Allerdings kann ein in erster Instanz übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, in der zweiten Instanz durch Klageerweiterung wieder in den Prozess eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozessstoffs noch in der Berufungsinstanz anhängig ist (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; NJW-RR 2005, 790, 791).

  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Dieser Wille muss in der Entscheidung selbst oder wenigstens in den Begleitumständen hinreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst der Umfang der Rechtskraft unklar bliebe (BGH, NJW 1999, 1035; NJW 2002, 1115, 1116).

    Wird der Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs (vgl. BGH NJW 1991, 1683, 1684; NJW 2002, 1115, 1116; NJW-RR 2005, 790; BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 6 AZR 373/11, BeckRS 2013, 65448 m. w. Nachw.).

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Wird der Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs (vgl. BGH NJW 1991, 1683, 1684; NJW 2002, 1115, 1116; NJW-RR 2005, 790; BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 6 AZR 373/11, BeckRS 2013, 65448 m. w. Nachw.).

    Allerdings kann ein in erster Instanz übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, in der zweiten Instanz durch Klageerweiterung wieder in den Prozess eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozessstoffs noch in der Berufungsinstanz anhängig ist (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; NJW-RR 2005, 790, 791).

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Ein Anspruch ist danach nur "übergangen" im Sinne von § 321 Abs. 1 ZPO a.F., wenn er versehentlich nicht beachtet worden ist, nicht dagegen, wenn er rechtsirrtümlich oder bewusst nicht beschieden wurde (BGH, NJW 2006, 1351, 1352; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 321 Rdnr. 2).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Sollte - entgegen den vorstehenden Erwägungen - eine Bindung des Senats hinsichtlich der Auslegung des Klagegebrauchsmusters durch den BGH zu verneinen sein, weil die Aufhebung des Senatsurteils vom 24.06.2004 auf der Annahme eines Verfahrens fehlers (§ 286 ZPO a.F.) beruht (vgl. dazu BGH, NJW 2005, 3071; NJW 2005, 3983), so wäre das Ergebnis kein anderes.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Wie ein Schutzrecht auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage, weshalb die Auslegung eines Patents oder Gebrauchsmusters vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachprüfbar ist (BGHZ 160, 204, 213 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 149/02

    Entscheidung über ein Zurückbehaltungsrecht im Wege des Ergänzungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Gegen die aus einem solchen Grunde fehlerhafte Entscheidung kann sich die beschwerte Partei nur mit einem zulässigen Rechtsmittel wehren (BGH NJW 2003, 1463).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Dieser Wille muss in der Entscheidung selbst oder wenigstens in den Begleitumständen hinreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst der Umfang der Rechtskraft unklar bliebe (BGH, NJW 1999, 1035; NJW 2002, 1115, 1116).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

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